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Lockdown in den Woiwodschaften Masowien und Lebus!

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Lockdown in Polen

Bei der heutigen Pressekonferenz hat der polnische Gesundheitsminister, Adam Niedzielski einen Lockdown in den Woiwodschaften Masowien und Lebus ausgerufen. So wurden bereits in vier polnischen Regionen die Lockerungen zurückgesetzt.

Die Coronaviruszahlen wachsen in Polen immer schneller an. Innerhalb der letzten 24 Stunden haben sich in Polen fast 21 Tsd. Personen mit Covid-19 angesteckt. Die 7-Tage-Inzidenz betrug im ganzen Land 37 Erkrankungen pro 100 Tsd. Einwohner. Diese Wochen verzeichnete man ein Wachstum von mehr als 3,5 Tsd. belegten Krankenhausbetten. Aktuell sind 68% von ihnen belegt. Es werden auch immer mehr Intensivbetten benötigt. Gewachsen ist auch die Zahl der im Lande durchgeführten Test.

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Niedzielski betonte, dass nicht in jeder polnischen Region die Situation drastisch ist. Die schlimmste Lage betrifft das Land Ermland-Masuren sowie Pommern. In den letzten Wochen wuchs auch die Zahl der Ansteckungen in den Woiwodschaften Lebus und Masowien rasend an.

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Aus diesem Grund entschied sich die polnische Regierung, die verschärften Coronamaßnahmen in den Woiwodschaften Ermland-Masuren und Pommern zu verlängern. Dieselben Regeln werden ab Montag auch in den Woiwodschaften Lebus und Masowien gelten.

Das gilt in Ermland-Masuren, Pommern, Lebus und Masowien

Ab dem 13. März steigen die Grundschulen und die Grundschulklassen I bis III auf hybrides Lernen um.

Geschlossen werden:

  • Hotels (mit Ausnahmen von Arbeiterhotels und für Geschäftsreisen),
  • teilweise Handelszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Kiosken, Buchläden, Baumärkten und Zooläden; weiterhin geöffnet sind u.a. Banken, Friseure und Wäschereien),
  • Kinos,
  • Theater,
  • Kunstgalerien,
  • Museen,
  • Skipisten,
  • Saunen,
  • Sonnenstudios.  
  • Casinos,
  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder,
  • Tennisplätze und andere Sportanlagen.

Die Einschränkungen gelten für beide Woiwodschaften vorerst bis zum 20. März.

 

Das gilt weiterhin in ganz Polen

Die Maßnahmen, die im ganzen Lande gelte, werden vorerst bis zum 28. März verlängert.

Geschäfte in den Einkaufszentren

Seit dem 1. Februar haben wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufgesperrt. 

Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl: 

1 Person pro 10 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche bis 100 Quadratmeter, 

1 Person pro 15 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche die 100 Quadratmeter überschritt.

In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder sich die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.

Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen.

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.

Wichtig: Seit dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Chirurgische-Masken einen optimalen Schutz und Sicherheit. Visiere kann man weiterhin tragen, aber nur als Ergänzung zu einer Maske.

Hotels

Hotels und Unterkünfte in Polen haben seit dem 12. Februar wieder aufgesperrt, aber unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Den Gästen stehen nur 50% der Zimmer zur Verfügung. Zu bleiben die Hotelrestaurants. Essen wird auf Wunsch aufs Zimmer gebracht.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Kultureinrichtungen

Nach der Öffnung der Museen und Kunstgalerien haben seit dem 12. Februar auch Kinos, Theater, Opern und Philharmonien wieder geöffnet. Auch hier gelten Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Einschränkung der Besucherzahl auf 50% der Plätze. In den Kultureinrichtungen gilt die Maskenpflicht und ein Konsumverbot.

Sportinfrastruktur

Die Outdoor-Sportinfrastruktur wie etwa Spielfelder, Tennisplätze und Skipisten sind für Amateursportler seit dem 12. Februar wieder geöffnet. Aufgesperrt haben auch Schwimmbäder. Aquaparks bleiben jedoch weiterhin zu.

Restaurants

Trotz des Aufstandes der Unternehmer, die im ganzen Land ihre Restaurants öffnen, hält die Regierung an ihrem Kurs fest. Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben demnach für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Kirchen

Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Präsenzunterricht gilt nur für die Grundschulklassen I. bis III. Für Schüler ab der IV. Klasse sowie Studenten wird der Fernunterricht fortgesetzt.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen. 

Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.

Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.

 

 

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.


 

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