fbpx

Urteilsbegründung im Gesetzblatt veröffentlicht. Verschärftes Abtreibungsrecht tritt in Kraft

Teilen:

Vergangenen Mittwoch, kurz vor Mitternacht, wurde die Urteilsbegründung des polnischen Verfassungsgerichts zum Abtreibungsgesetz veröffentlicht. Das brachte die Bürgerinnen und Bürger wieder auf die Straßen. In mehreren Städten fanden Proteste statt.

Das polnische Verfassungsgericht erklärte Ende Oktober Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen des ungeborenen Kindes als verfassungswidrig und somit als illegal. Die Entscheidung löste eine Protestwelle im ganzen Land aus. Bürgerinnen und Bürger demonstrierten gegen das Urteil sowohl in großen als auch in kleinen Städten. Trotz der Entscheidung wurde die Urteilsbegründung nicht im Gesetzblatt veröffentlicht. Somit änderte sich die Gesetzeslage formalrechtlich nicht.

Anzeige

Nach drei Monaten wurde nun doch die Urteilsbegründung im Gesetzblatt veröffentlicht. Nach dem geltenden Recht gibt es nur zwei Voraussetzungen, die eine legale Abtreibung ermöglichen – falls die Schwangerschaft gesundheitsgefährndend für die Frau oder das Resultat einer Straftat (Vergewaltigung) ist.

Anzeige

Das Verfassungsgericht hat bereits im Oktober auf die Folgen der neuen Gesetzeslage hingewiesen. Dabei sei laut den Richtern die äußerst schwere Lage der Mütter zu beachten und somit eine reale Hilfe seitens des Staates nötig. Mit der Erziehung eines schwerkranken Kindes dürfe der Staat die Eltern alleine nicht belasten.

Nach der Veröffentlichung demonstrierten Bürgerinnen und Bürger in gleich mehreren Städten gegen das Urteil. Am Wochenende gab es kleinere Demonstrationen aufgrund der Spendensammelaktion vom Großen Orchester der Weihnachtshilfe. 

 

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount