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Corona-Regelungen in den polnischen Risikoregionen

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Was man zu der Corona-Ampel in Polen nun alles wissen muss. 

Ab Samstag, dem 8. August gilt an der Weichsel die Corona-Ampel, die aufgrund der steigenden Anzahl der Infizierten eingeführt wurde. Je nach der Zahl der Infizierten gelten andere Maßnahmen. Die Corona-Ampel hat drei Farben – grün, gelb und rot und gilt für jeden Landkreis in Polen. Die Daten und die Markierung werden zwei mal pro Woche ausgewertet.

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Ausschlaggebend für die Markierung ist die Zahl der Infizierten pro 10.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen:

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ROT ? – über 12 Infizierte pro 10.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen,

GELB ? – zwischen 6 und 12 Infizierten pro 10.000 Einwohner in den letzten 14 tagen,

GRÜN ? – bis zu 6 Infizierte pro 10.000 Einwohner.

 ? Man gab auch Gebiete bekannt, wo zusätzliche Restriktionen eingeführt werden können.

Grüne, gelbe und rote Zonen – das bedeuten die Farben für Einwohner und Touristen

Der Umfang der Regelungen und Restriktionen richtet sich nach der Farbe, die wiederum über die Zahl der Infizierten informiert. Unterschiede zwischen der gelben und roten Zone gibt es dementsprechend bei der Maskenpflicht, bei der Veranstaltung von Messen, Kongressen, sowie Sport- und Kulturevents, aber auch bei der Gastronomie, in Kurorten, bei Hochzeiten und dem ÖPNV.

In der roten Zone gilt der Mund-Nasen-Schutz an allen öffentlichen Orten. Des Weiteren:

  • können an Hochzeiten und anderen familiären Veranstaltungen maximal 50 Personen teilnehmen,
  • gilt in den Restaurants und der Gastromie die Maskenpflicht und die maximale Zahl der Gäste wird anhand der Fläche berechnet – 1 Person pro 4 Quadratmeter,
  • müssen alle Pubs, Bars, Restaurants um 22.00 Uhr schließen,
  • wird auch die Zahl der Menschen in Kirchen und Gotteshäusern, oder Kultstätten auf 1 Person pro 4 Quadratmeter begrenzt. Draußen wird die Personenzahl auf 150 eingeschränkt. In Kirchen gilt die Maskenpflicht,
  • können sich die Säle in Kinos und anderen Kulturstätten bis zu 25% füllen,
  • ist der Eintritt und die Veranstaltung von Vergnügungsparks o.Ä. untersagt,
  • ist das Veranstalten und die Teilnahme an Messen, Konferenzen und Ausstellungen untersagt,
  • ist die Zahl der Gäste in Fitnessstudios anhand der Fläche zu berechnen (1 Person pro 10 Quadratmeter),
  • Sportevents werden ohne Zuschauer ausgetragen.  

In der gelben Zone gilt die Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten. Des Weiteren:

  • können an Hochzeiten und anderen familiären Veranstaltungen maximal 75 Personen teilnehmen,
  • gilt in den Restaurants und der Gastronomie die Maskenpflicht und die maximale Zahl der Gäste wird anhand der Fläche berechnet – 1 Person pro 4 Quadratmeter,
  • in Kirchen und Gotteshäusern gilt die Maskenpflicht für die Teilnehmenden,
  • können sich die Säle in Kinos und anderen Kulturstätten bis zu 25% füllen,
  • wird die maximale Zahl der Teilnehmer von Messen, Konferenzen und Ausstellungen anhand der Fläche berechnet (1 Person pro 4 Quadratmeter). Es gilt die Maskenpflicht,
  • ist die Zahl der Gäste von Vergnügungs- und Freizeitparks begrenzt (1 Person pro 5 Quadratmeter Fläche),
  • ist die Zahl der Menschen in Fitnessstudios begrenzt (1 Person pro 7 Quadratmeter),
  • bei Sportevents- und Veranstaltungen können sich die Zuschauerränge nur in 25% füllen. Es gilt die Maskenpflicht.

In der grünen Zone gelten die landesweiten Regelungen und Maßnahmen.

 

Risikogebiete in Polen: 

Stand: 09.10.2020

? ROT:

  • aleksandrowski (Woiwodschaft Kujawien-Pommern),
  • die Stadt Grudziądz (Woiwodschaft Kujawien-Pommern),
  • janowski (Woiwodschaft Lublin),
  • łęczyński (Woiwodschaft Lublin),
  • włodawski (Woiwodschaft Lublin),
  • bełchatowski (Woiwodschaft Lodsch),
  • wieluński (Woiwodschaft Lodsch),
  • die Stadt Piotrków Trybunalski (Woiwodschaft Lodsch),
  • limanowski (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • myślenicki (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • nowotarski (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • suski (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • tatrzański (Woiwodschaft Kleinpolen),
  • otwocki (Woiwodschaft Masowien),
  • szydłowiecki (Woiwodschaft Masowien),
  • oleski (Woiwodschaft Oppeln),
  • dębicki (Woiwodschaft Karpatenvorland),
  • mielecki (Woiwodschaft Karpatenvorland),
  • białostocki (Woiwodschaft Podlachien),
  • zambrowski (Woiwodschaft Podlachien),
  • die Stadt Suwałki (Woiwodschaft Podlachien),
  • kartuski (Woiwodschaft Pommern),
  • kościerski (Woiwodschaft Pommern),
  • pucki (Woiwodschaft Pommern),
  • słupski (Woiwodschaft Pommern),
  • die Stadt Sopot (Woiwodschaft Pommern),
  • kłobucki (Woiwodschaft Schlesien),
  • kielecki (Woiwodschaft Heiligkreuz),
  • die Stadt Kielce (Woiwodschaft Heiligkreuz),
  • bartoszycki (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • działdowski (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • iławski (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • ostródzki (Woiwodschaft Ermland-Masuren),
  • krotoszyński (Woiwodschaft Großpolen),
  • międzychodzki (Woiwodschaft Großpolen),
  • rawicki (Woiwodschaft Großpolen),
  • wolsztyński (Woiwodschaft Großpolen),
  • die Stadt Koszalin (Woiwodschaft Westpommern).

? GELB: 

  • GANZ POLEN

 ? Gebiete, wo zusätzliche Restriktionen eingeführt werden können: –

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