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Polen führt die Corona-Ampel für Landkreise ein

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Wegen der steigenden Zahl der Coronainfizierten, verkündete der polnische Gesundheitsminister, dass in den Landkreisen, wo sich die Lage kritisch entwickelt, alle Corona-Schutzmaßnahmen wieder zurückkehren.

Ab Samstag gilt in Polen eine Corona-Ampel für alle Landkreise im Lande. In den Regionen, wo die Lage als kritisch eingestuft wird (mit rot markiert), kehren die Corona-Schutzmaßnahmen in allen Bereichen, wo sie früher gelockert wurden, wieder zurück. Ein Teil der Maßnahmen wird wieder in solchen Landkreisen eingeführt, wo die Coronazahlen rasant steigen (mit gelb markiert). In den grün markierten Regionen gelten die landesweiten Corona-Regeln.

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Als Risikoregionen wurden insgesamt 19 Landkreise in Polen eingestuft. Ausschlaggebend für die Corona-Ampel ist die Zahl der Infizierten pro 10.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen:

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  • über 12 Infizierte pro 10.000 Einwohner – ROT ?
  • zwischen 6 und 12 Infizierte pro 10.000 Einwohner – GELB ?
  • bis zu 6 Infizierte pro 10.000 Einwohner – GRÜN ?

Die polnische Corona-Ampel soll zwei Mal pro Woche aktualisiert werden.

Noch heute soll es eine entsprechende Verordnung diesbezüglich geben, welche die lokale Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen detailliert regeln wird.

Risikogebiete in Polen: 


Stand: 14.08..2020 

? ROT:

  • Nowosądecki (Kleinpolen)
  • Stadt Nowy Sącz (Kleinpolen)
  • Wieluński (Lodsch)
  • Stadt Ruda Śląska (Schlesien)
  • Rybnicki (Schlesien)
  • Stadt Rybnik (Schlesien)
  • Wodzisławski (Schlesien)
  • Ostrzeszowski (Großpolen)
  • Jastrzębie Zdrój (Schlesien)

? GELB: 

  • Pszczyński (Schlesien)
  • Raciborski (Schlesien)
  • Stadt Żory (Schlesien)
  • Cieszyński (Schlesien)
  • Wieruszowski (Lodsch)
  • Nowotarski (Kleinpolen)
  • Limanowski (Kleinpolen)
  • Grajewski (Podlachien)
  • Stadt Biała Podlaska (Lublin)

Grenzschließung

Die Grenzen werden laut den Aussagen der Vertreter des polnischen Gesundheitsministeriums vorerst nicht geschlossen. Die Lage wird aber ständig analysiert. Nicht ausgeschlossen ist die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikoländern.

 

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