In wenigen Tagen wird Fronleichnam gefeiert. Doch zählt dieses Fest zu den gesetzlichen Feiertagen in Polen?
Weiterlesen ...Ab dem 13. Juni werden an der polnischen Grenze nur Stichprobenkontrollen durchgeführt. Das bestätigte heut der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki.
Verbindliche Aussagen zu den aufgeführten Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.
Wir haben die Entscheidung getroffen, die Grenzen zu öffnen. Ab dem 13. Juni wird die polnische Grenze für die Bürger aus EU-Ländern offen sein - sagte Mateusz Morawiecki. In der Nacht vom 12. auf den 13. Juni wird somit der Grenzverkehr im Rahmen der europäischen Binnengrenze wiederhergestellt. Grenzkontrollen werden aber nicht vollständig abgeschafft. Geplant sind Stichprobenkontrollen, so wie es vor der Grenzschließung der Fall war.
Wichtig für alle Urlauber und Touristen: Mit der Öffnung der polnischen Binnengrenze wird auch die Quarantänepflicht aufgehoben. Alle Reisenden aus dem EU-Ausland haben also das Recht auf uneingeschränkte Einreise, Ausreise und Durchreise durch Polen.
Laut der offiziellen Aussendung der Regierung wurden die Nachbarländer über die Öffnung der polnischen Grenze bereits informiert. Die EU-Außengrenze bleibt aber weiterhin für Ausländer aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten geschlossen.
Ab dem 30. Mai muss man im Freien keinen Mund-Nase-Schutz mehr in Polen tragen, sofern man den Sicherheitsabstand (2 Meter) zu anderen Menschen einhalten kann. Ganz konkret heißt es, dass Spazieren, Radfahren oder einfach sich bewegen im öffentlichen Raum, wie u.a. in Parks, an den Stränden oder auf Parkplätzen grundsätzlich ohne Maske aber unter Einhaltung des Sicherheitsabstands möglich ist.
Falls man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, muss man Mund und Nase verhüllen (z.B. mit Maske, Schal, Tuch usw.).
Wichtig! Ausgenommen von der Einhaltung des Sicherheitsabstands sind Eltern mit Kindern bis zum 13. Lebensjahr, Hausgemeinschaften, Personen mit Behinderungen sowie Menschen, die mit Masken oder Ähnlichem Mund und Nase verdecken.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin:
Weitere Orte und Plätze, wo die Maskenpflicht weiterhin gilt, werden vom Hauptsanitätsinspektorat (GIS) bestimmt.
Die Maskenpflicht gilt nicht:
Am 30. Mai wurden Personenbeschränkungen in der Handels- und Gastronomiebranche abgeschafft. Die maximale Kundenanzahl, die anhand der Fläche des Geschäfts oder des Objekts berechnet wurde, gilt dementsprechend nicht mehr.
In Restaurants und anderen Gastronomiepunkten gelten weiterhin Hygiene- und Sicherheitsregeln, wie etwa entsprechende Distanzen zwischen den Tischen sowie das Desinfizieren oder Tragen von Einweghandschuhen. Nicht zu vergessen - Kunden dürfen den Mund-Nasen-Schutz erst am Tisch abnehmen.
Wichtig! In den Geschäften, auf Postämtern und Märkten gilt immer noch die Maskenpflicht. Die Händereinigung oder das Tragen von Einweghandschuhen in Geschäften ist ebenfalls weiterhin Pflicht.
Ab dem 6. Juni sind wieder Hochzeiten und andere familiäre Feierlichkeiten mit bis zu 150 Teilnehmern möglich. Dabei müssen die Hochzeitsgäste keine Masken bzw. Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ab dem 30. Mai können Hotelrestaurants und Hotelbars in Polen wieder ihren Gästen Essen servieren. Ab dem 6. Juni werden wieder innerhalb der Hotelressorts Schwimmbäder, Fitnessstudios usw. in Betrieb genommen.
Die Umsetzung des Branchenschutzkonzepts bleibt jedoch weiterhin Pflicht.
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