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Schluss mit der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Corona-Lockerungen in Polen

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Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki verkündete zusammen mit dem Gesundheitsminister Łukasz Szumowski und dem Kulturminister Piotr Gliński die vierte Phase der Corona-Lockerungen in Polen. 

Die Aufhebung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen ist laut der polnischen Regierung möglich, denn die Zahl der Infizierten sinkt in der Mehrheit der Woiwodschaften. Gleichzeitig werden aber die epidemiologische Lage und die Lage im Gesundheitswesen ständig überwacht. 

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Die neuen Corona-Lockerungen und Regeln in Polen im Überblick:

Maskenpflicht oder Sicherheitsabstand

Ab dem 30. Mai muss man im Freien keinen Mund-Nase-Schutz mehr in Polen tragen, sofern man den Sicherheitsabstand (2 Meter) zu anderen Menschen einhalten kann. Ganz konkret heißt es, dass Spazieren, Radfahren oder einfach sich bewegen im öffentlichen Raum, wie u.a. in Parks, an den Stränden oder auf Parkplätzen grundsätzlich ohne Maske aber unter Einhaltung des Sicherheitsabstands möglich ist.

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Falls man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, muss man Mund und Nase verhüllen (z.B. mit Maske, Schal, Tuch usw.).

Wichtig! Ausgenommen von der Einhaltung des Sicherheitsabstands sind Eltern mit Kindern bis zum 13. Lebensjahr, Hausgemeinschaften, Personen mit Behinderungen sowie Menschen, die mit Masken oder Ähnlichem Mund und Nase verdecken.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin:

  • im ÖPNV,
  • Geschäften,
  • Kinos und Theatern,
  • Massage- und Tattoostudios,
  • Kirchen,
  • Ämtern.

Weitere Orte und Plätze, wo die Maskenpflicht weiterhin gilt, werden vom Hauptsanitätsinspektorat (GIS) bestimmt.

 

Die Maskenpflicht gilt nicht:

  • am Arbeitsplatz, sofern der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet hat und den Sicherheitsabstand zwischen den Arbeitsplätzen gewährleistet,
  • im Restaurant und in Bars nachdem man sich an seinen Tisch setzt.

 

Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl in Geschäften, Märkten, Postämtern sowie Restaurants

Ab dem 30. Mai werden Personenbeschränkungen in der Handels- und Gastronomiebranche abgeschafft. Die maximale Kundenanzahl, die anhand der Fläche des Geschäfts oder des Objekts berechnet wurde, gilt dementsprechend nicht mehr.

In Restaurants und anderen Gastronomiepunkten gelten weiterhin Hygiene- und Sicherheitsregeln, wie etwa entsprechende Distanzen zwischen den Tischen sowie das Desinfizieren oder Tragen von Einweghandschuhen. Nicht zu vergessen – Kunden dürfen den Mund-Nasen-Schutz erst am Tisch abnehmen.

Wichtig! In den Geschäften, auf Postämtern und Märkten gilt immer noch die Maskenpflicht. Die Händereinigung oder das Tragen von Einweghandschuhen in Geschäften ist ebenfalls weiterhin Pflicht.

 

Beerdigungen und Gottesdienste

Neue Lockerungen gibt es ebenfalls in Sachen Religion. Auch hier wird die Begrenzung der Anzahl an Gläubigen in den Kirchen ab dem 30. Mai aufgehoben. An Beerdigungen dürfen dann auch mehr als 50 Personen teilnehmen.

Wichtig: In den Kirchen und anderen Gebetsstätten gilt weiterhin die Maskenpflicht.

 

Versammlungen und Veranstaltungen

Ab dem 30. Mai sind wieder Menschenversammlungen und Veranstaltungen bis zu 150 Teilnehmer möglich. Alle Teilnehmenden müssen aber Mund und Nase verdecken oder den Sicherheitsabstand von 2 Metern einhalten. Eine Entscheidung, ob eine Versammlung stattfinden kann, liegt allein bei den Selbstverwaltungen. Empfehlungen diesbezüglich mit Blick auf die epidemiologische Lage werden von der sanitärepidemiologischen Station geäußert.

 

Hochzeiten und andere Familienfeste

Ab dem 6. Juni sind wieder Hochzeiten und andere familiäre Feierlichkeiten mit bis zu 150 Teilnehmern möglich. Dabei müssen die Hochzeitsgäste keine Masken bzw. Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Hotels und Hotelinfrastruktur

Ab dem 30. Mai können Hotelrestaurants und Hotelbars in Polen wieder ihren Gästen Essen servieren. Ab dem 6. Juni werden wieder innerhalb der Hotelressorts Schwimmbäder, Fitnessstudios usw. in Betrieb genommen.

Die Umsetzung des Branchenschutzkonzepts bleibt jedoch weiterhin Pflicht.

 

Kultur, Sport, Massagesalons und Messen

Ab dem 6. Juni dürfen, den Betrieb wieder unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen, folgende Institutionen und Objekte wieder aufnehmen:

  • Kinos, Theater, Opern usw.
  • Schwimmbäder, Fitnessstudios, Turnhallen und Freizeitparks,
  • Saunen, Solarien, Massagesalons und Tattoostudios.

Das Veranstalten von Messen, Ausstellungen und Kongressen ist ab diesem Termin ebenfalls möglich.

Grenzen bleiben für Ausländer geschlossen

Am 13. Mai informierte die Regierung, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer bis zum 12. Juni verlängert werden. Eine offizielle Mitteilung, ob ab dem 13. Juni die Grenzen wieder offen für Ausländer sind, gab es bislang nicht. Das Thema wurde bei der heutigen Pressekonferenz nicht augegriffen.

Ausgenommen vom Einreiseverbot sind folgende Personen:

  • Ehepartner von polnischen Bürgern,
  • Kinder von polnischen Bürgern,
  • Ausländer mit der sog. Polenkarte (Karta Polaka),
  • Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung,
  • Ausländer mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis,
  • Ausländer, die eine Geschäftstätigkeit/Wirtschaftstätigkeit in Polen durchführen– in Form eines Eintrages im CEIDG (zentrale Erfassung und Informationsstelle über die Geschäftstätigkeit) oder in Form einer Handelsgesellschaft oder einer GbR oder als Vorstandsmitglieder (bestätigt mit einem Eintrag im KRS-Landesgerichtsregister) oder die zur Arbeit nach Polen entsendet wurden,
  • ausländische Kraftfahrer, die mit einem Warentransport unterwegs sind oder Personen befördern,
  • Diplomaten.

Die Gründe für die Einreise sind immer dem polnischen Grenzschutz nachzuweisen.

Das Einreiseverbot gilt nicht für polnische Bürger. 

Wichtig: In Ausnahmefällen, die oben nicht erwähnt worden sind, kann der Leiter der Grenzschutzstelle nach Einholung einer Zustimmung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes, einem Ausländer die Einreise gestatten. Diese Ausnahmen sind eher auf private Gründe wie z.B. Begräbnisse ausgerichtet.

Verbindliche Aussagen zu den aufgeführten Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

 

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