Allerheiligen wird sowohl in Polen als auch auf der ganzen Welt am 1. November gefeiert.
Weiterlesen ...Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki verkündete zusammen mit dem Gesundheitsminister Łukasz Szumowski und dem Kulturminister Piotr Gliński die vierte Phase der Corona-Lockerungen in Polen.
Die Aufhebung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen ist laut der polnischen Regierung möglich, denn die Zahl der Infizierten sinkt in der Mehrheit der Woiwodschaften. Gleichzeitig werden aber die epidemiologische Lage und die Lage im Gesundheitswesen ständig überwacht.
Ab dem 30. Mai muss man im Freien keinen Mund-Nase-Schutz mehr in Polen tragen, sofern man den Sicherheitsabstand (2 Meter) zu anderen Menschen einhalten kann. Ganz konkret heißt es, dass Spazieren, Radfahren oder einfach sich bewegen im öffentlichen Raum, wie u.a. in Parks, an den Stränden oder auf Parkplätzen grundsätzlich ohne Maske aber unter Einhaltung des Sicherheitsabstands möglich ist.
Falls man den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, muss man Mund und Nase verhüllen (z.B. mit Maske, Schal, Tuch usw.).
Wichtig! Ausgenommen von der Einhaltung des Sicherheitsabstands sind Eltern mit Kindern bis zum 13. Lebensjahr, Hausgemeinschaften, Personen mit Behinderungen sowie Menschen, die mit Masken oder Ähnlichem Mund und Nase verdecken.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin:
Weitere Orte und Plätze, wo die Maskenpflicht weiterhin gilt, werden vom Hauptsanitätsinspektorat (GIS) bestimmt.
Die Maskenpflicht gilt nicht:
Ab dem 30. Mai werden Personenbeschränkungen in der Handels- und Gastronomiebranche abgeschafft. Die maximale Kundenanzahl, die anhand der Fläche des Geschäfts oder des Objekts berechnet wurde, gilt dementsprechend nicht mehr.
In Restaurants und anderen Gastronomiepunkten gelten weiterhin Hygiene- und Sicherheitsregeln, wie etwa entsprechende Distanzen zwischen den Tischen sowie das Desinfizieren oder Tragen von Einweghandschuhen. Nicht zu vergessen - Kunden dürfen den Mund-Nasen-Schutz erst am Tisch abnehmen.
Wichtig! In den Geschäften, auf Postämtern und Märkten gilt immer noch die Maskenpflicht. Die Händereinigung oder das Tragen von Einweghandschuhen in Geschäften ist ebenfalls weiterhin Pflicht.
Neue Lockerungen gibt es ebenfalls in Sachen Religion. Auch hier wird die Begrenzung der Anzahl an Gläubigen in den Kirchen ab dem 30. Mai aufgehoben. An Beerdigungen dürfen dann auch mehr als 50 Personen teilnehmen.
Wichtig: In den Kirchen und anderen Gebetsstätten gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Ab dem 30. Mai sind wieder Menschenversammlungen und Veranstaltungen bis zu 150 Teilnehmer möglich. Alle Teilnehmenden müssen aber Mund und Nase verdecken oder den Sicherheitsabstand von 2 Metern einhalten. Eine Entscheidung, ob eine Versammlung stattfinden kann, liegt allein bei den Selbstverwaltungen. Empfehlungen diesbezüglich mit Blick auf die epidemiologische Lage werden von der sanitärepidemiologischen Station geäußert.
Ab dem 6. Juni sind wieder Hochzeiten und andere familiäre Feierlichkeiten mit bis zu 150 Teilnehmern möglich. Dabei müssen die Hochzeitsgäste keine Masken bzw. Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ab dem 30. Mai können Hotelrestaurants und Hotelbars in Polen wieder ihren Gästen Essen servieren. Ab dem 6. Juni werden wieder innerhalb der Hotelressorts Schwimmbäder, Fitnessstudios usw. in Betrieb genommen.
Die Umsetzung des Branchenschutzkonzepts bleibt jedoch weiterhin Pflicht.
Ab dem 6. Juni dürfen, den Betrieb wieder unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen, folgende Institutionen und Objekte wieder aufnehmen:
Das Veranstalten von Messen, Ausstellungen und Kongressen ist ab diesem Termin ebenfalls möglich.
Am 13. Mai informierte die Regierung, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer bis zum 12. Juni verlängert werden. Eine offizielle Mitteilung, ob ab dem 13. Juni die Grenzen wieder offen für Ausländer sind, gab es bislang nicht. Das Thema wurde bei der heutigen Pressekonferenz nicht augegriffen.
Ausgenommen vom Einreiseverbot sind folgende Personen:
Die Gründe für die Einreise sind immer dem polnischen Grenzschutz nachzuweisen.
Das Einreiseverbot gilt nicht für polnische Bürger.
Wichtig: In Ausnahmefällen, die oben nicht erwähnt worden sind, kann der Leiter der Grenzschutzstelle nach Einholung einer Zustimmung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes, einem Ausländer die Einreise gestatten. Diese Ausnahmen sind eher auf private Gründe wie z.B. Begräbnisse ausgerichtet.
Verbindliche Aussagen zu den aufgeführten Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.