In wenigen Tagen wird Fronleichnam gefeiert. Doch zählt dieses Fest zu den gesetzlichen Feiertagen in Polen?
Weiterlesen ...Das polnische Innenministerium informierte, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer noch einmal um 30 Tage verlängert werden.
Die polnischen Grenzen bleiben für Ausländer weiterhin geschlossen. Das polnische Innenministerium informierte heute Morgen, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer bis zum 12. Juni verlängert werden.
Ausgenommen vom Einreiseverbot sind folgende Personen:
Die Gründe für die Einreise sind dem polnischen Grenzschutz nachzuweisen.
Das Einreiseverbot gilt nicht für polnische Bürger.
Wichtig: In Ausnahmefällen, die oben nicht erwähnt worden sind, kann der Leiter der Grenzschutzstelle nach Einholung einer Zustimmung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes, einem Ausländer die Einreise gestatten. Diese Ausnahmen sind eher auf private Gründe wie z.B. Begräbnisse ausgerichtet.
Bei der Einreise nach Polen muss man sich einer obligatorischen Quarantäne unterziehen (14 Tage).
Ausgenommen davon sind:
Die Ausnahmegründe sind dem polnischen Grenzschutz nachzuweisen.
Die Einreise für Personen, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind, ist nur an den folgenden Grenzübergängen möglich:
Grenzübergänge zu Deutschland:
Grenzübergänge zu Tschechien:
Grenzübergänge zu Litauen:
Grenzübergänge zur Slowakei:
Grenzübergänge zu Russland:
Grenzübergänge zur Ukraine:
Grenzübergänge zu Weißrussland: