Allerheiligen wird sowohl in Polen als auch auf der ganzen Welt am 1. November gefeiert.
Weiterlesen ...Ab dem 4. Mai werden u.a. Handelszentren wieder geöffnet. Der Sicherheitsabstand im öffentlichen Raum von 2 Metern und die Mundschutzpflicht gelten weiterhin.
Die polnische Regierung hat heute angekündigt, dass ab dem 4. Mai die zweite Phase der Corona-Lockerungen eingeleitet wird. Premierminister Mateusz Morawiecki sagte, dass die Lockerungen vor allem aus der Notwendigkeit, die Wirtschaft wieder hochzufahren, hervorgehen. “Wir müssen aber vorsichtig und flexibel handeln”, unterstrich er. “Manchmal werden wir die Maßnahmen lockern, manchmal werden wir gezwungen, einen Schritt nach hinten zu machen. So einen Charakter hat das Virus”, so Mateusz Morawiecki.
Der Premierminister sagte auch, dass man je zwei Wochen über weitere Lockerungen entscheiden möchte. Gewisse Maßnahmen könnten aber unabhängig vom festen Zeitplan gelockert werden. Entscheidungen diesbezüglich werden anhand durchgeführter Analysen sowie der Zahl der Infizierten und der Genesenen, aber auch der Lage im Gesundheitswesen getroffen.
Zu der Öffnung der Grenzen wurden bei der Pressekonferenz keine Angaben gemacht. An der polnischen Grenze werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt. Einreisen dürfen polnische Bürger und Ausländer, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind.
Aktualisierung: Später informierte das Innenministerium, dass die Grenzkontrollen bis zum 13. Mai verlängert werden. Eine entsprechende Verordung hat Innenminister Mariusz Kamiński unterzeichnet.
Ab dem 4. Mai werden die Einschränkungen für den Handel teilweise aufgehoben. Handelsobjekte über 2.000 Quadratmeter dürfen wieder öffnen. Dabei gilt ähnlich, wie bei den Geschäften in Polen ein Kundenlimit. Pro Person fallen 15 Quadratmeter Handelsfläche. Korridors werden nicht eingerechnet.
Wichtig: In den Handelszentren bleiben die Freizeitbereiche, wie etwa Spielplätze, Fitnessstudios usw. zusammen mit den Restaurants und Imbissen, wo an der Stelle gegessen wird, geschlossen.
Ab dem 4. Mai dürfen den Betrieb auch Hotels und andere Quartiere beschränkt und unter Einhaltung strikter Sicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards aufnehmen.
Wichtig: Schwimmbäder, Fitnessstudios, Hotelrestaurants und Gemeinschaftsräume bleiben zu, oder nur teilweise offen.
Das Handelsverbot am Sonntag wird für Baumärkte aufgehoben.
Ab dem 4. Mai werden schrittweise Bibliotheken, Archiven, Museen und andere Kulturstätte wieder geöffnet. Über den konkreten Öffnungstermin entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung, nach einer Absprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde.
Ab dem 4. Mai dürfen alle Kranken, die an Schmerzen leiden, sich wieder einer Rehabilitations-Behandlung unterziehen.
Wichtig: Massagesalons bleiben zu.
Ab dem 6. Mai können Kindergärten und Krippen unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen. Aufgrund der epidemiologischen Lage, kann die Kinderzahl sowohl in den Kindergärten als auch Krippen durch die Leitung der Einrichtung eingeschränkt werden.
Wichtig: In außergewöhnlichen Fällen können die Selbstverwaltungen alle Kindergarten und Krippen in ihrem Zuständigkeitsgebiet schließen.
Bis auf Weiteres gelten immer noch u.a. folgende Beschränkungen:
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