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Polen leitet die zweite Phase der Corona-Lockerungen ein

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Ab dem 4. Mai werden u.a. Handelszentren wieder geöffnet. Der Sicherheitsabstand im öffentlichen Raum von 2 Metern und die Mundschutzpflicht gelten weiterhin.

Die polnische Regierung hat heute angekündigt, dass ab dem 4. Mai die zweite Phase der Corona-Lockerungen eingeleitet wird. Premierminister Mateusz Morawiecki sagte, dass die Lockerungen vor allem aus der Notwendigkeit, die Wirtschaft wieder hochzufahren, hervorgehen. “Wir müssen aber vorsichtig und flexibel handeln”, unterstrich er. “Manchmal werden wir die Maßnahmen lockern, manchmal werden wir gezwungen, einen Schritt nach hinten zu machen. So einen Charakter hat das Virus”, so Mateusz Morawiecki.

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Das bedeutet die Phase II der Corona-Lockerungen:

  • der Sicherheitsabstand im öffentlichen Raum von 2 Metern und die Mundschutzpflicht gilt weiterhin,
  • ab dem 4. Mai dürfen Hotels und Unterkünfte wieder öffnen,
  • ab dem 4. Mai werden Handelszentren unter Einhaltung der Hygienevorschriften geöffnet. Die maximale Kundenanzahl wird anhand der Geschäftsfläche berechnet (1 Kunde pro 15 Quadratmeter). Geschlossen bleiben Restaurants und Freizeitbereiche in den Handelszentren.
  • ab dem 4. Mai werden Kulturstätten, wie Bibliotheken, Museen und Kunstgalerien geöffnet,
  • ab dem 4. Mai kann man sich wieder einer Rehabilitation unterziehen. Massagesalons bleiben weiterhin zu.
  • am 6. Mai können Kindergärten und Krippen unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen.

Der Premierminister sagte auch, dass man je zwei Wochen über weitere Lockerungen entscheiden möchte. Gewisse Maßnahmen könnten aber unabhängig vom festen Zeitplan gelockert werden. Entscheidungen diesbezüglich werden anhand durchgeführter Analysen sowie der Zahl der Infizierten und der Genesenen, aber auch der Lage im Gesundheitswesen getroffen.

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Zu der Öffnung der Grenzen wurden bei der Pressekonferenz keine Angaben gemacht. An der polnischen Grenze werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt. Einreisen dürfen polnische Bürger und Ausländer, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind. 

Aktualisierung: Später informierte das Innenministerium, dass die Grenzkontrollen bis zum 13. Mai verlängert werden. Eine entsprechende Verordung hat Innenminister Mariusz Kamiński unterzeichnet.

 

Die Details zu den Lockerungen:

Handelszentren

Ab dem 4. Mai werden die Einschränkungen für den Handel teilweise aufgehoben. Handelsobjekte über 2.000 Quadratmeter dürfen wieder öffnen. Dabei gilt ähnlich, wie bei den Geschäften in Polen ein Kundenlimit. Pro Person fallen 15 Quadratmeter Handelsfläche. Korridors werden nicht eingerechnet. 

Wichtig: In den Handelszentren bleiben die Freizeitbereiche, wie etwa Spielplätze, Fitnessstudios usw. zusammen mit den Restaurants und Imbissen, wo an der Stelle gegessen wird, geschlossen. 

Hotels und Unterkünfte

Ab dem 4. Mai dürfen den Betrieb auch Hotels und andere Quartiere beschränkt und unter Einhaltung strikter Sicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards aufnehmen.

Wichtig: Schwimmbäder, Fitnessstudios, Hotelrestaurants und Gemeinschaftsräume bleiben zu, oder nur teilweise offen.

Baumärkte

Das Handelsverbot am Sonntag wird für Baumärkte aufgehoben. 

Kulturstätten

Ab dem 4. Mai werden schrittweise Bibliotheken, Archiven, Museen und andere Kulturstätte wieder geöffnet. Über den konkreten Öffnungstermin entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung, nach einer Absprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde.

Rehabilitation

Ab dem 4. Mai dürfen alle Kranken, die an Schmerzen leiden, sich wieder einer Rehabilitations-Behandlung unterziehen.

Wichtig: Massagesalons bleiben zu.

Kindergärten und Krippen

Ab dem 6. Mai können Kindergärten und Krippen unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen. Aufgrund der epidemiologischen Lage, kann die Kinderzahl sowohl in den Kindergärten als auch Krippen durch die Leitung der Einrichtung eingeschränkt werden.

Wichtig: In außergewöhnlichen Fällen können die Selbstverwaltungen alle Kindergarten und Krippen in ihrem Zuständigkeitsgebiet schließen.

Schutzregeln gelten weiterhin

Bis auf Weiteres gelten immer noch u.a. folgende Beschränkungen:

  • Mindestabstand von mindestens 2 Metern zu anderen Menschen an öffentlichen Orten muss eingehaltet werden,
  • Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum (mit Schutzmaske aber auch Schal, Tuch usw.),
  • Aufrechterhaltung von Homeoffice und E-Learning in allen Bereichen, in denen es möglich ist,
  • strikte Einhaltung der Hygienevorschriften an Orten, an denen sich Menschen versammeln (Desinfektion und Einhaltung eines angemessenen Abstands),
  • Quarantäne und Isolation für infizierte oder potentiell infizierte Personen.
  • Beschränkungen für den ÖPNV, sowie private Verkehrsmittel (mit mehr als 9 Sitzplätzen),
  • An der polnischen Grenze werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt. Einreisen dürfen polnische Bürger und Ausländer, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind.

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