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Ganzes Land als Sonderwirtschaftszone

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Die polnische Regierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Sonderwirtschaftszonen neu definiert.

Sonderwirtschaftszonen funktionieren bereits seit 24 Jahren auf denselben Grundsätzen. Es ist die Zeit gekommen, dass zu ändern und diese Grundsätze an die geltenden Wirtschaftstrends anzupassen. Wir setzen auf ambitionierte Vorhaben, die positiven Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Wir werden offener gegenüber KMUs, die bislang nur in relativ geringem Maße in den Sonderwirtschaftszonen vertreten waren – sagte die Ministerin für Unternehmertun und Technologie – Jadwiga Emilewicz.

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Bisher stellten Sonderwirtschaftszonen nur 0,08% der Fläche Polens dar. Dies dürfte sich schon bald ändern, denn das Regierungskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, dass ganz Polen zu einer großen Sonderwirtschaftszone macht. Finanzielle Anreize und Förderungen sollen laut dem Entwurf in ganzem Lande für Unternehmen zugänglich sein. Auf diese Art und Weise will man das Angebot an attraktiven Investitionsgebieten für potenzielle Investoren zusätzlich steigern.

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Qualität vor Quantität

Gefördert werden vor allem solche Vorhaben, die Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der regionalen Wirtschaften und dementsprechend auf die wirtschaftliche Entwicklung Polens nehmen. Es handelt sich dabei um u.a. den Wissenstransfer, FuE-Tätigkeit, Entwicklung von Clustern. Eine tragende Rolle sollen auch Leistungen an Arbeitnehmer spielen, die über die Leistungen aus dem Sozialfonds hinausgehen, wie etwa verschiedene Formen von Verbesserung der Kompetenzen. Investoren sollen künftig auch stärker mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen arbeiten.

Eine neue Rolle kommt auch den Subjekten, die die Sonderwirtschaftszonen verwalten zu. In absehbarer Zukunft sollen sie zur ersten regionalen Anlaufstelle für Investoren werden. Zusätzlich sollen diese Subjekte auch in Sachen Staatsförderungen vermitteln und koordinieren. Somit wendet sich der potenzielle Investor nur an eine Stelle, die einen komplexen Service garantieren und Investitionshindernisse beseitigen soll.

Bedingungen für Steuerentlastungen werden ebenfalls neu aufgestellt. Künftig richtet sich deren Höhe nach der Unternehmensgröße sowie der Arbeitslosenrate im jeweiligen Landkreis. Die erforderlichen Investitionsaufwendungen werden an die Möglichkeiten der Unternehmen angepasst, je nachdem ob es sich um ein Mikro-, Klein- oder mittleres Unternehmen handelt. Die wirtschaftliche und soziale Lage in der Region wird ebenfalls berücksichtigt. Allgemein gilt – je höher die Arbeitslosigkeit im Landkreis, desto niedriger der erforderliche Investitionsaufwand. Begünstigt werden auch Investitionsprojekte in Regionen, die wirtschaftlich und gesellschaftlich an Bedeutung verlieren.

Wir gehen davon aus, dass die Arbeiten am Gesetz im Parlament noch im ersten Quartal beendet werden, sodass ab dem zweiten Quartal die Unternehmer die Ver­güns­ti­gungen nutzen können – sagte Tadeusz Kościński, der Vizeminister für Unternehmertum und Technologie.

Quelle: mpit.gov.pl

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