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EU-Kommission klagt Polen an

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Es handelt sich um die Richtlinie über die Einlagensicherungssysteme aus dem 2014, die vor allem den Schutz der Einleger stärkt. Eine Mahnung und die zweite Klage gab es wiederum für die Gesetze zum Import der Biokraftstoffe.

Leider haben unsere Vorgänger dieses Thema vernachlässigt – sagte Minister Mateusz Morawiecki den Journalisten in Brüssel und versicherte, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinien bereits auf der Zielgerade seien. Morawiecki unterstrich, dass man in Polen einen der stärksten Bankgarantiefonds habe und das die Richtlinie nur mit einer kleinen Verspätung transponiert wird.

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Die EU-Kommission warnte Polen bereits im Dezember des vergangenen Jahres bis die Sache schließlich im Europäischen Gerichtshof landete.

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Die Richtlinie stärkt den Schutz der Einlagen durch schnellere Einzahlungen und einen besseren Informationsaustausch. Zusätzlich führt sie die Vorfinanzierung aller Einlagensicherungssysteme ein, um zu gewährleisten, dass diese alle Verbindlichkeiten gegenüber ihren Einlegern vollbringen können.

Die EU-Kommission ist zu recht unzufrieden über den Stand der Umsetzung der Richtlinien in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Man will all diesen Verspätungen ein Ende setzen, weil eine fehlende Umsetzung eine mangelnde Angleichung der Vorschriften mit sich zieht. Das ist klar. Diesbezüglich beziehe ich mich nicht auf das Handeln der EU-Kommission, sondern erinnere an die Tatsache, dass wir eine Initiative übernommen haben, die massiv verspätet war, praktisch nicht mal analysiert wurde. Der Finanzminister hat sich zusammen mit dem Ministerrat so schnell wie möglich an die Arbeit gemacht – erklärte Mateusz Morawiecki.

Bereits am 20. Mai wurde ein Gesetzpaket verabschiedet, welches die Richtlinie umsetzt. Es muss jedoch noch vom Senat bestätigt und vom Präsidenten Andrzej Duda unterzeichnet werden. 

Polen wurde auch für ihre Biokraftstoffe angeklagt. Es handelt sich dabei um Gesetze, die den Import bestimmter Biokraftstoffe und Rohstoffe zu ihrer Produktion beschränken. Laut der EU-Kommission stimmt das polnische Recht nicht vollkommen mit dem EU-Recht überein. Polen soll auch die heimischen Zulieferer favorisiert haben und dementsprechend Produzenten und Zulieferer aus anderen Ländern diskriminieren – hieß es in der Begründung.

Quellen: NaTemat.pl / RP 

 

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