fbpx

Entschädigung nach wetterbedingten Flugverspätungen

Teilen:
Foto: Pixabay

Flugausfälle sind vor allem in den Wintermonaten keine Seltenheit, denn gerade in der kalten Jahreszeit gibt es viele Faktoren, die zu einer Stornierung führen können. Einer der häufigsten Gründe für Flugausfälle sind nun mal schlechte Wetterbedingungen und die treten im Winter häufiger auf. Anders als im Zug- oder Busverkehr müssen Flugzeuge sich auf das Wetter verlassen können. Vor allem, wenn Sie in den Herbst- und Wintermonaten kann es da schon öfter einmal vorkommen, dass Hagel, starke Winde oder andere Tiefdruckeinflüsse einen sicheren Flugverkehr unmöglich machen. Doch wie sind Fluggäste nach Ausfällen eigentlich geschützt und welche Besonderheiten gelten für Ausfälle wegen schlechten Wetters? Hier einige der wichtigsten Fakten im Überblick:

Rechte eines EU-Fluggastes bei Schlechtwetter

Die Rechte der EU-Passagiere sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Diese besagt, dass die Fluggesellschaft ihre Passagiere mit einem festgelegten Geldbetrag entschädigen muss, wenn ein Flug aufgrund sich über drei Stunden verspätet oder komplett entfällt. Darüber hinaus müssen auch alternative Transportmittel, Essen und möglicherweise sogar die Übernachtung übernommen werden. Jedoch kommen Passagiere nur in den Genuss dieser Vorzüge, wenn die Fluggesellschaft die Verantwortung übernehmen muss. Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind “außergewöhnliche Umstände”, ein Begriff, der in den Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen immer wieder auftaucht.

Anzeige

 Außergewöhnliche Umstände liegen immer dann vor, wenn die Verspätung nicht auf ein Fehlverhalten der Airline zurückzuführen ist. Dies kann alles sein, von einem Sturm bis hin zu einem Terroranschlag auf einem Flughafen oder einem Streik. Bedauerlicherweise entfällt mit dieser Klausel auch das Anrecht auf eine Entschädigung für die betroffenen Fluggäste. Viele Rechte wie das Anbieten eines Ersatzfluges bleiben dennoch erhalten, eine Extra-Entschädigung gibt es aber nicht.

Anzeige

Die Vergütungsregeln und ihre Anwendung in der Realität

Wenn Sie planen, diesen Sommer in Europa zu reisen und eine Pauschalreise bei Ihrem Reiseveranstalter gebucht haben, haben Sie theoretisch Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihre Flüge nicht pünktlich ankommen. Das gilt jedoch auch nur, wenn die Verspätung nicht aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder anderer unvorhergesehener Umstände stattfindet. Eine Rückerstattung Ihrer bezahlten Kosten sollten Sie dennoch erhalten, wenn Sie nicht stattdessen einen späteren Ersatzflug wahrnehmen möchten.

Besser stornieren, statt abwarten?

Wenn Sie damit rechnen, dass Ihr Flug aufgrund von Wetterbedingungen annulliert wird, können Sie überlegen von vornherein zu stornieren und umzubuchen. Das ist aber in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem könnten Sie möglicherweise einen Anspruch gegen Ihre Fluglinie verlieren, sollte der Flug doch aus einem anderen Grund nicht stattfinden. Bei Fragen sollten Sie sich zuerst mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um zu sehen, ob der Kundendienst Ihnen helfen kann. Wenn nicht, dann ist es an der Zeit, sich an einen Experten für Reiserecht zu wenden und zu sehen, was man dort für Sie tun kann.

Jetzt Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft sichern

Wenn Sie Ihre Rechte als Passagier kennen und wissen, dass man Schadensersatz verlangen kann, wenn etwas schiefgeht, ist das ein großer Vorteil bei einer verspäteten Flugreise. Flightright bietet auf seiner Webseite einen Schadensrechner an, der basierend auf der Dauer der Verspätung, der Entfernung Ihres Fluges und der Art des gekauften Tickets berechnet, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Das ist ein guter Anhaltspunkt für Ihre Forderung gegen Ihre Fluggesellschaft.

/Partnerinhalt/

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount