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Neues Gesetz

Polen beschlagnahmt Autos von Alkolenkern. Der Erste ist sein Fahrzeug bereits los

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Polizei

Seit dem 14. März gelten in Polen neue Vorschriften bezüglich der Beschlagnahme von Autos, welche Fahrern unter Alkoholeinfluss abgenommen werden. Nach einem Tag könnte schon der erste Alkolenker sein Fahrzeug loswerden.

Wie die Kommissarin Magdalena Szust von der Polizei in Katowice / Kattowitz berichtet, wurde in Ustroń am 14. März um 2 Uhr morgens an der Katowicka Straße ein betrunkener Fahrer eines Audi A3 angehalten. 

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Der Fahrer und Besitzer des Fahrzeugs kommen aus der Ukraine. Der Fahrer hatte zwei Promille Alkohol im Blut. Das Auto wurde der vom Fahrer angegebenen Person übergeben. Über die eventuelle Beschlagnahmung entscheidet nun das Gericht.

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Beschlagnahme von Autos – Polen legt sich mit Alkoholsündern an

Am Donnerstag, dem 14. März sind Vorschriften in Kraft getreten, welche die Beschlagnahme von Autos unter anderem von alkoholisierten Fahrern ermöglichen. „Die Beschlagnahmung eines Fahrzeugs wegen Alkohol am Steuer ist eine harte Strafe. Jedoch die Erfahrungen anderer europäischer Länder zeigen, dass sie effektiv von der Begehung dieser Straftat abschreckt”, erklärt der Pressesprecher des Instituts für Kraftverkehr (ITS – Instytut Transportu Samochodowego) Mikołaj Krupiński.

Das Fahrzeug kann jeder Alkoholsünder verlieren, der mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist, unabhängig davon, ob er einen Verkehrsunfall verursacht. 

Diese Begebenheit soll auch genutzt werden, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht und dabei einen Blutalkoholgehalt von mehr als einem Promille hat oder wenn er rückfällig wird. Laut der neuen Vorschriften kann die Polizei in Polen auch das Auto eines nüchternen Fahrers beschlagnahmen, der einen Unfall verursacht und vom Tatort flieht.

Wie sieht eine Beschlagnahme des Autos in Polen aus?

Seit dem 14. März konfisziert die Polizei bei der Festnahme eines betrunkenen Fahrers mit hohem Blutalkoholgehalt das Fahrzeug für sieben Tage. Alternativ kann der Fahrer das Auto an eine andere Person übergeben. Der Staatsanwalt gibt dann den Ausschlag für die Absicherung und das Gericht entscheidet über die Pfändung zugunsten der Staatskasse.

Wenn das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers ist oder wenn es schwer beschädigt wurde, ordnet das Gericht den Verfall des Fahrzeugwerts zu. Wenn der Fahrer ein Dienstfahrzeug geführt hat, muss er die Opferhilfe und Nachsorge Fonds unterstützen

Quelle: WP

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