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Lockdown in ganz Polen!

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Ab dem 20. März gelten im ganzen Land verschärfte Coronamaßnahmen. Das bestätigte heute der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski. Der Lockdown soll vorerst bis zum 9. April dauern.

Nun ist es fix. Aufgrund der steigenden Infizierungsdynamik, welche heute erstmals wieder 25.000 Neuansteckungen erreichte, gelten ab Samstag im ganzen Land verschärfte Coronamaßnahmen. “Die dritte Coronawelle beschleunigt”, sagte der Gesundheitsminister und fügte gleich hinzu, dass diese Lage konkreter Maßnahmen bedarf. “Die Pandemie entwickelt sich immer weiter und es gibt keine Anzeichen für ein Ausbremsen dieser Entwicklung”, warnte Adam Niedzielski. Ganz konkret heißt es – Lockdown nicht nur regional, sondern im ganzen Land. “Sollten diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen, dann werden wir gezwungen alles zu schließen”, so der Politiker mit Verweis auf dem totalen Lockdown. 

Das gilt in Polen ab dem 20. März

Geschlossen werden:

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  • Hotels (mit Ausnahmen von Arbeiterhotels und für Geschäftsreisen),
  • teilweise Handelszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Kiosken, Buchläden, Baumärkten und Zooläden; weiterhin geöffnet sind u.a. Banken, Friseure und Wäschereien),
  • Kinos,
  • Theater,
  • Kunstgalerien,
  • Museen,
  • Skipisten,
  • Saunen,
  • Sonnenstudios.  
  • Casinos,
  • Fitnessstudios
  • Schwimmbäder,
  • Tennisplätze und andere Sportanlagen.

Der Unterricht ab der Grundschule soll wieder online stattfinden. 

Soweit möglich sollen Firmen ihre Angestellten ins Homeoffice schicken.

Das gilt weiterhin in ganz Polen

Die Maßnahmen, die im ganzen Lande gelte, werden vorerst bis zum 28. März verlängert.

Geschäfte in den Einkaufszentren

Seit dem 1. Februar haben wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufgesperrt. 

Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl: 

  • 1 Person pro 10 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche bis 100 Quadratmeter, 
  • 1 Person pro 15 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche die 100 Quadratmeter überschritt.

In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder sich die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.

Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen.

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.

Wichtig: Seit dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Chirurgische-Masken einen optimalen Schutz und Sicherheit. Visiere kann man weiterhin tragen, aber nur als Ergänzung zu einer Maske.

Hotels

Hotels und Unterkünfte in Polen haben seit dem 12. Februar wieder aufgesperrt, aber unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Den Gästen stehen nur 50% der Zimmer zur Verfügung. Zu bleiben die Hotelrestaurants. Essen wird auf Wunsch aufs Zimmer gebracht.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

Kultureinrichtungen

Alle Kultureinrichtungen werden ab dem 20. März wieder geschlossen.

Sportinfrastruktur

Die Outdoor-Sportinfrastruktur wie etwa Spielfelder, Tennisplätze und Skipisten sind für Amateursportler seit dem 12. Februar wieder geöffnet. Aufgesperrt haben auch Schwimmbäder. Aquaparks bleiben jedoch weiterhin zu.

Restaurants

Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Kirchen

Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Fernunterricht gilt für alle Bildungseinrichtungen ab der Grundschule.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen. 

Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.

Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht. Ab dem 11. März müssen ebefalls Reisende und Touristen, die bereits die Krankheit hinter sich und dafür auch eine ärztliche Bestätigung haben, nicht mehr in die Quarantäne. Sie müssen auch keinen Test machen, wenn sie die polnische Grenze überschreiten.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

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