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Das neue Restrukturierungsrecht

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Der Sejm verabschiedete das lange von den Unternehmern ersehnte Restrukturierungsgesetz. Es solle ein Ausweg für die Firmen, die sich in schwerer finanziellen Lage befinden, bieten.

Die neuen Rechtsvorschriften ermöglichen die Sanierungsverfahren, welche die Restrukturierungs- und Konkursprozeduren optimieren, damit sowohl der Schuldner, wie auch die Interessen des Gläubigers geschützt werden.

Der revolutionärer Charakter dieses Gesetztes beruhe auf dem Vorrang der Restrukturierung vor dem Kursus und Auflösung eines Unternehmens, erzählt Andrzej Dera aus der Partei Solidarisches Polen, der unmittelbar in den Arbeiten an diesem Gesetz teilgenommen hatte.

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Bis jetzt, wenn ein Unternehmen aufgelöst worden sei, haben seine Vertragspartner Bankrott gegangen und viele Personen seien entlassen worden. Das Gesetz solle solche Situationen vermeiden, erklärte Ligia Krajewska aus der Bürgerplattform, Leiterin der Arbeiten. Verbessert solle sich auch die Lage des Konkursverwalters. Abhängig von der Unternehmensgröße werde er eine Vergütung bekommen, genau wie Zeit für die Durchführung der Restrukturierung.

Gemäß des Gesetzes werden den Unternehmen, die finanzielle Probleme haben, vier Restrukturierungsprozeduren zu Verfügung gestellt – bezüglich der Verfahrensabschließung, des beschleunigten Ausgleichsverfahrens, des Ausgleichsverfahrens und des Sanierungsverfahrens. Der Unternehmer werde die Möglichkeit haben, zwischen den Prozeduren zu wählen, genau wie zwischen ihnen zu wechseln. 

 

Quelle: polskieradio.pl

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