Im kommenden Jahr wird der Mindestlohn um mindestens 117 Zloty höher angelegt.
2019 muss ein Arbeitnehmer monatlich mindestens 2217 Zloty brutto und 14,50 Zloty brutto pro Stunde verdienen. Die Erhöhung des Mindestlohns wird durch ein Verfahren im Mindestlohngesetz geregelt. Ein so hoher Anstieg ist vor allem auf die fehlerhafte Einschätzung der Inflationsrate in den vergangenen Jahren zurückzuführen. Die Erhöhung um ganze 117 Zloty ist also der Ausgangspunkt für Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Sollten sich diese nicht auf die Mindestlohnhöhe einigen können, dass wird sie von der Regierung festgelegt. Dass die Gespräche alles andere als einfach werden ist schon im Vorhinein klar. Die Bedürfnisse der Arbeitnehmer, werden von allen Seiten unterschiedlich eingeschätzt.
Arbeitgeber unterstreichen bereits jetzt, dass sie sich für die möglichst niedrigste Erhöhung einsetzen werden. Langfristiges Ziel der Gewerkschaften ist wiederum ein Mindestlohn, der 50% des Durchschnittslohns im Lande entspricht. 2019 will man sich ein ganzes Stück diesem Ziel nähern. 2017 lag der Satz bei 46,8%.
Einen Vorschlag bezüglich der Mindestlohnhöhe muss die Regierung traditionell spätestens am 15. Juni abgeben. Dieser kann nicht niedriger sein, als vom Gesetz gewährleistet. Es ist durchaus möglich, dass sich die Sozialpartner auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Es ist aber auch gut möglich, dass sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeber unterschiedliche Stellungnahmen an die Regierung richten. Bei fehlender Einigung mit der Regierung ist das Regierungskabinett verpflichtet die Mindestlohnhöhe per Verordnung spätestens bis zum 15. September festzulegen.
Momentan liegt der gesetzliche Stundenlohn in Polen bei 13,70 Zloty brutto also umgerechnet bei 2,85 Euro. Nur in neun anderen EU-Ländern bekommen Arbeitnehmer weniger ausbezahlt.
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