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Mindestlohn in Polen steigt. Diese Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen

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Polen, Wirtschaft, Regierung, Mindestlohn, Gehalt

Am Donnerstag, dem 12.09.2024, gab die Regierung bekannt, dass der Mindestlohn in Polen ab dem 1. Januar 2025, 4.666 Zloty betragen soll. Für den Arbeitgeber bedeutet das Kosten in Höhe von 5.621,59 Zloty. 

Der Verordnungsentwurf, vom 12.09.2024, auf der Website des Zentrums für Regierungsgesetzgebung (pl. Rządowe Centrum Legislacji) sieht vor, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025, 4.666 Zloty brutto betragen soll.

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Mindestlohn steigt

Auf dem Portal X schrieb die Steuerberaterin Małgorzata Samborska, dass 4.666 Zloty Brutto für den Arbeitnehmer genau 3.510,77 Zloty Netto bedeutet. Sie erklärte zudem, dass der Krankenversicherungsbeitrag 362,37 Zloty betragen wird und betonte, „dass sich die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei einem Gehalt von 4.666 Zloty Brutto auf 5.621,59 Zloty belaufen werden.“

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Im Rat für den Sozialen Dialog (poln. Rada Dialogu Społecznego) wurde bis zum Ablauf der Frist keine Einigung erzielt. Der Vorschlagsentwurf in der neuen Fassung lautet, den Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 auf 4.666 Zloty zu erhöhen und einen Mindeststundensatz von 30,50 Zloty festzulegen.

Ab Januar 2025

Diese Beträge liegen jedoch weit über den ursprünglichen Vorschlägen, die dem Rat für den Sozialen Dialog zur Verhandlung vorgelegt wurden und die sich auf 4.626 Zloty bzw. 30,20 Zloty beliefen. Bei den vorgeschlagenen Werten handelt es sich um die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Mindestsätze.

In dem Entwurf heißt es, dass der vorgeschlagene Mindestlohn für das Jahr 2025 (4.666 Zloty) 53,83 % des für 2025 prognostizierten Durchschnittslohns in der polnischen Wirtschaft (8.673 Zloty) beträgt. Die Anhebung des Mindestlohns auf 4.666 Zloty und des Stundensatzes auf 30,50 Zloty soll kleine und mittlere Unternehmen etwa 11,8 Milliarden Zloty und große Unternehmen 3,15 Milliarden Zloty kosten.

Quelle: money

Foto: Pixabay

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