Das polnische Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hat einen Gesetzentwurf präsentiert, der einen Mindestlohn in Höhe von 55 Prozent des prognostizierten Durchschnittslohns festlegt.
Neue Auslegung des Mindestlohns in Polen
In der Begründung zum Entwurf hat das Ministerium festgehalten, dass das Verhältnis des Mindestlohns zum Durchschnittslohn in Polen stieg. Im Jahr 2023 betrug dieses Verhältnis 50,3 Prozent. Der Mindestlohn in Polen beträgt heuer 4 300 Zloty, was laut den Prognosen des Ressorts 53,7 Prozent des prognostizierten Durchschnittslohns (8 007) entspricht. Der vom Arbeitsministerium vorgeschlagene Referenzwert soll 55 Prozent des prognostizierten Durchschnittslohns in der Volkswirtschaft betragen.
Der Entwurf sieht auch die Beibehaltung des derzeitigen Mechanismus zur Festlegung des Mindestlohns für Arbeit vor. Die Vorschriften garantieren ein jährliches Wachstum des Mindestlohns, das nicht niedriger sein wird als der prognostizierte Anstieg der Inflationsrate. Wenn der Mindestlohn weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns beträgt, wird diese Garantie um ⅔ des prognostizierten realen BIP-Wachstums erhöht. Im Falle der Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem prognostizierten Preisanstieg sieht der Entwurf einen Konkurrenzmechanismus vor.
Anpassung an die Vorschriften der EU
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Richtlinie 2022/2041 des Europäischen Parlament und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten, in denen gesetzliche Mindestlöhne gelten, Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung dieser Vergütungen einführen. Dabei müssen vier Kriterien berücksichtigt werden: Kaufkraft, Höhe und Verteilung der Löhne, die Wachstumsrate der Löhne und das langfristige Produktivitätsniveau.
Die Aufarbeitung der gesetzlichen Mindestlöhne gemäß der Richtlinie soll mindestens alle zwei Jahre oder im Falle von Ländern, die den automatischen Index anwenden, alle vier Jahre erfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten auch Richtwerte wie 60 % des Medians der Bruttolöhne und 50 % des Durchschnittsbruttolohns anwenden, um die Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne zu bewerten.
Der Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Polen wurde zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die neuen Vorschriften sollen ab 2026 in Kraft treten.
Quelle: BI