Die Inspektion für Handelsqualität von Agrar- und Lebensmittelartikeln (IJHARS – Inspekcja Jakości Handlowej Artykułów Rolno-Spożywczych) in Lublin hat eine weitere Entscheidung getroffen. Diese verbietet das Inverkehrbringen vom ukrainischen Eis auf den polnischen Markt.
Die IJHARS hat die Entscheidung getroffen, die Vermarktung von 3 importierten Eiscreme-Chargen aus der Ukraine mit einem Gesamtgewicht von 8 482 kg in Polen zu verbieten. Der Grund? Auftauen. Der Entscheidung wurde die Strenge der sofortigen Vollstreckbarkeit verliehen.
Zudem wurde das Inverkehrbringen einer aus der Ukraine importierten Charge Eiscreme mit einem Gewicht von 1 438 kg verboten. Bei dem Produkwt wurde der Süßstoff (Aspartam) in der Zusammensetzung nicht deklariert. Der Entscheidung wurde die Strenge der sofortigen Durchführbarkeit zugesprochen, heißt es in der Mitteilung vom Samstag.
Vor ein paar Tagen hat die gleiche Filiale entschieden, das Inverkehrbringen einer aus der Ukraine importierten Charge von 57 660 kg Tomatenmark aus dem Gebiet Polens wegen des Vorhandenseins von Schimmelsporen zu verbieten. Der Entscheidung wurde die Strenge der sofortigen Durchführbarkeit zugesprochen.