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Außerdem wird es weniger Konzessionen geben

Gdańsk / Danzig führt nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ein 

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Ab dem 1. September dürfen die Einwohner von Gdańsk / Danzig zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens keinen Alkohol in Geschäften und Tankstellen kaufen. Der Stadtrat hat beschlossen, ein nächtliches Verbot einzuführen und dabei den vom Gesetz vorgesehenen maximalen Zeitrahmen zu nutzen. Dies sind jedoch nicht alle Änderungen, welche den Alkoholverkauf in Gdańsk / Danzig betreffen. 

Die Entscheidung der Danziger Stadträte bedeutet, dass es ab Anfang September nicht mehr möglich sein wird, nachts in den Einzelhandelsgeschäften der Stadt Alkohol zu kaufen. Die Stadtverwaltung hat die im Gesetz vorgesehene Zeitoption, die es den lokalen Behörden erlaubt, die Zeiten des Verbots flexibel zu regeln, voll ausgeschöpft. 

Damit schließt sich Gdańsk / Danzig den fast 180 Gemeinden an, die ähnliche Schritte beschlossen haben. Ein Beispiel ist Krakau / Kraków, wo man nach einem nächtlichen Alkoholverbots einen Rückgang der Polizeieinsätze verzeichnete, insbesondere im Stadtzentrum.

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Stimmt Warschau / Warszawa auch für ein nächtliches Alkoholverbot?

Möglicherweise wird Warszawa / Warschau die nächste Großstadt sein, die ein nächtliches Verkaufsverbot einführt. Die Stadträte der Hauptstadt diskutieren derzeit über zwei Gesetzentwürfe. Einer stammt von der Linken sowie dem Verein „Miasto Jest Nasze“, der von ähnlichen Lösungen wie in Gdańsk / Danzig ausgeht. Einen anderen brachte der Stadtpräsident Rafał Trzaskowski ins Spiel. Er sieht den Beginn des Alkoholverkaufsverbots erst ab 23 Uhr vor.

Die Beschränkungen betreffen nicht Restaurants, Clubs und andere gastronomische Einrichtungen, die während der Nachtstunden weiterhin Alkohol ausschenken dürfen. Andernfalls würden die Städte definitiv an Attraktivität für Touristen verlieren. 

Weniger Konzessionen in Gdańsk / Danzig

Das nächtliche Verbot ist nicht die einzige Änderung, welche der Danziger Stadtrat in Bezug auf den Alkoholverkauf einführte. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, die Höchstzahl der Genehmigungen für den Verkauf von Alkohol in Geschäften zu begrenzen.

Die Stadträte legten folgende Obergrenzen fest: 850 Genehmigungen für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 4,5 Prozent und für Bier, 850 Genehmigungen für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 4,5 Prozent bis zu 18 Prozent (außer Bier) und 800 Genehmigungen für den Verkauf von Alkohol mit einem Alkoholgehalt von über 18 Prozent. Diese Änderungen treten 14 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 

Noch mehr Einschränkungen

Die lokalen Behörden haben auch die Vorschriften für den Standort von Verkaufsstellen in Gdańsk / Danzig geändert. Für Lokale, in denen Alkohol auf dem Gelände konsumiert wird, führte man einen Mindestabstand von 30 Metern zu Einrichtungen wie Obdachlosenunterkünften, Betreuungs- und Bildungszentren oder Suchtbehandlungseinrichtungen ein.

Für Geschäfte, die Alkohol zum Mitnehmen verkaufen, wurde ein Mindestabstand von 75 m zu den genannten Einrichtungen sowie zu Sozialheimen und Grund- und weiterführenden Schulen (mit Ausnahme von Erwachsenenschulen) festgelegt. Diese Vorschriften treten am 1. Januar nächsten Jahres in Gdańsk / Danzig in Kraft.

Quelle: BI

Foto: freepik

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