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Die verlassenen Bankkonten

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Der polnische Senat versucht das Problem vom Geld auf den Bankkonten von verstorbenen Kunden zu lösen.

Es wird geschätzt, dass in den Banken, wie auch in den Spar- und Kreditgenossenschaftskassen SKOK 15 Mld. PLN auf solchen verlassenen Rechnungen liegen können – informiert die polnische Zeitung „Rzeczpospolita“. Wenn keine Erben sich vorher melden, übergeht das Geld gesetzmäßig an die Kasse der Gemeinde, in welcher der Verstorbene lebte. Die Banken würden es lieber auf ihren Konten liegenlassen und ein Teil der Senatoren ist der Meinung, es sollten die Nichtregierungsorganisationen unterstützen.  

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Die Senatoren haben ein Gesetzprojekt vorbereiten, in welchem sie das Schaffen einer zentralen Konteninformation, die von der Staatsverrechnungskammer (KIR) geführt werden sollte, vorschlagen.

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Dieses Projekt setzt die Pflicht der Erkundigung nach den Kontoeigentümer, die nicht aktiv sind, voraus. Wenn während fünf Jahren nach der Eröffnung des Kontos keine Transaktionen durchgeführt wurden, so wird die Bank verpflichtet sein sich zu erkundigen, ob der Kunde noch lebt. Heute unternehmen die Banken in solchen Fällen nichts. Gemäß der neuen Vorschriften, wird in solchen Situationen der Kontovertrag aufgelöst und die Bank wird verpflichtet sein die Erben aufzusuchen und zu informieren. 

Das Projekt setzt außerdem das Schaffen einer zentralen Kontoinformation voraus. Festgestellt wurde aber noch nicht, wo so ein Register erstellt werden sollte. Es gebe zwei Möglichkeiten – man könnte das schon existierende System Ognivo benutzen, oder eine neue Handelsgesellschaft gründen.

Das neue Projekt verpflichtet die Banken und die Spar- und Kreditgenossenschaftskassen SKOK den Kunden bei Schließung des Kontovertrags über die Möglichkeit eines Anordnungserteilens in Falle des Todes zu informieren. So kann der Kunde im Voraus entscheiden, wer das Geld auf seinem Konto übernehmen darf.

Quelle: bankier.pl

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