Ab dem 20. April darf man in Polen mit Wohnwagen und Wohnmobilen reisen.
Letzte Woche informierte der polnische Premierminister, Mateusz Morawiecki, dass man ab dem 20. April in Polen zu Erholungszwecken raus darf. Doch viele waren sich nicht sicher, ob die Lockerungen auch Wohnmobil- und Wohnwagenreisen betreffen. Die polnischen Juristen sind sich einig, die Änderung bezieht sich auch auf eine solche Art von Erholungszwecken. Man sollte jedoch beachten, dass man bei Reisen mit anderen Personen in einem Wohnwagen (die nicht zur engsten Familie gehören) eine Maske tragen muss.
Campingplätze, die bereits geöffnet wurden, leisten nur langfristige Mietdienste (über einen Monat). Sie werden ganzheitlich in der zweiten Lockerungsphase geöffnet, doch man weiß noch nicht, wann diese beginnen wird.
Wichtig!
Weiterhin gelten Einreisebeschränkungen an der polnischen Grenze. Einreisen dürfen polnische Bürger und Ausländer, die von Einreiseverbot ausgenommen sind, d.h.:
- Ehepartner von polnischen Bürgern,
- Kinder von polnischen Bürgern,
- Ausländer mit der sog. Polenkarte (Karta Polaka),
- Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung,
- Ausländer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis,
- ausländische Kraftfahrer, die mit einem Warentransport unterwegs sind,
- Diplomaten.
Alle, die nach Polen einreisen müssen sich einer Quarantäne unterziehen.
Stand: 22.04.2020