Die PiS-Novellierung wurde vom Verfassungstribunal als Verfassungswidrig erklärt. Die Regierung will das Urteil wieder nicht verkünden.
Am Donnerstag wurde das Urteil des Verfassungstribunals zur neulich verabschiedeten Novellierung vorgestellt. Die Verfassungsrichter entschieden in eigener Sache und erklärten 9 der 10 durch die Opposition angefochtenen Regulierungen als Verfassungswidrig. Trotzdem wird das Gesetz am Dienstag (16.08.) in Kraft treten.
Inhalt der Novellierung
Das am 7. Juli gebilligte Gesetz, dass auf Basis des Projekts der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit formuliert wurde sieht u.a. vor, dass sich das Verfassungstribunal aus mindestens 11 Richtern zusammensetzt. In voller Besetzung soll über Fälle mit spezieller Kompliziertheit entschieden werden. Elf Richter werden auch zur Untersuchung von Einsprüchen des Präsidenten, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen oder der verfassungsgerechten Tätigkeit der Parteien benötigt.
Die Übereinstimmung der Gesetze mit der Verfassung soll künftig von 5 Richtern untersucht werden. 3 Richter sollen sich künftig mit anderen Rechtsakten wie z. B. Verordnungen auseinandersetzten.
Entscheidungen in den jeweiligen Fällen sollen mit einer einfachen Mehrheit getroffen werden. Das Verfassungsgericht soll künftig die Anträge chronologisch behandeln. Davon ausgenommen seien Einsprüche des Präsidenten, Haushaltsgesetze, Gesetze zum Verfassungstribunal, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen oder Hindernisse bei der Amtsausübung des Präsidenten.
Vier Richter können bei einer Abstimmung in voller Besetzung Widerspruch zur Entscheidung erheben – in solchen Fällen soll die Beratung um drei Monate verschoben werden. Bei der nächsten Abstimmung sollen dann die Richter Entscheidungslösungen vorschlagen. Sollten bei der Abstimmung wieder 4 Richter Widerspruch erheben wiederholt sich das Ganze von vorn.
Stimmen zur Entscheidung
Noch vor der Urteilsverkündung erklärte Jaroslaw Kaczynski, Chef der PiS-Partei, dass es sich ähnlich wie bei dem Urteil vom 9. März nicht um eine offizielle Sache handelt und die Entscheidung des Verfassungsgerichts rund um Professor Rzeplinski von der Regierung nicht verkündet wird. Zusätzlich arbeitet seine Partei bereits am neuen Gesetz, dass seiner Meinung nach endgültig dem Patt rund um das Verfassungstribunal ein Ende setzen soll. Das Handeln der Richter bezeichnete er als rein politisch.
Einen kleinen Erfolg feierte hingegen die Opposition, die einen Teil der Novellierung angefochten hat:
Das heutige Urteil entspricht unseren Erwartungen. Gekippt wurden die Regelungen von denen wir von Anfang an gesprochen haben – kommentierte gegenüber dem Magazin Wprost – Robert Kropiwnicki aus der Bürgerplattform (PO). Kamila Gasiuk-Pihowicz (.Nowoczesna) bezeichnete die Entscheidung als einen bitteren Erfolg und die Aussagen Kaczynskis als Anstiftung zur Straftat.
Einen ganz anderen Ton wählte Stanislaw Tyszka von der Kukiz‘15 – Bewegung:
Dieser endlose Streit über die Kontrolle des Verfassungsgerichts zwischen den beiden größten Parteien ist einfach beschämend. Dieses Theater hat rein gar nichts mit den Interessen der Bürger zu tun, nur mit den Interessen der Parteien. Das was PiS und PO machen ist reine Partiokratie – beendete Tyszka.
Was jetzt?
Mit der Ankündigung von Kaczynski kann man sich wohl keine großen Hoffnungen auf ein baldiges Ende im Verfassungs-Hin-und-Her machen. Es kommt wohl ein nächstes PiS-Gesetz, das wieder durch das Verfassungstribunal gekippt wird. Das Urteil wird dann wahrscheinlich wieder nicht verkündigt und so wird es bis zum Dezember weitergehen. Dann endet die Amtszeit von Gerichtspräsident Andrzej Rzepliński. In die Neubesetzung seines Postens setzt die Regierungspartei alle Hoffnungen. Ob die Krise dann auch der Vergangenheit angehören wird ist schwer zu sagen. Sicher ist nur eins – der Krieg um das Verfassungstribunal wird für die Autorität der Judikative sowie den durchschnittlichen Bürger schwere Folgen mit sich tragen.