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Venedig-Kommission über das Polizeigesetz: Korrektur nötig

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Am Montag wurde offiziell das Gutachten der Kommission zum umstrittenen Polizeigesetz veröffentlicht. Die polnische Regierung habe den Sicherheitsdiensten und der Polizei zu viele Befugnisse erteilt, eine Korrektur sei nötig – so die Experten des Europarates.

Das neue Gesetz gewährt der Polizei und Sicherheitsdiensten weitgehende Abhörbefugnisse und muss deshalb korrigiert werden – so lautet die Botschaft, die aus dem Gutachten hervorgeht. Die Venedig-Kommission riet zusätzlich zur Einführung eines wirkungsvollen Kontrollsystems der Überwachungsdienste. Zusätzlich sei man der Meinung, dass das Herunterladen von Internet- und Kommunikationsdaten, sowie klassische Abhörmaßnahmen einer gerichtlichen Erlaubnis bedingen. Die Kommissare unterstrichen, dass solche Überwachungsmaßnahmen nur in wirklich ernsten Fällen zur Anwendung kommen sollten und die verantwortlichen Polizei- oder Sicherheitsdienstbeamten eine detaillierte und transparente Dokumentation ihrer Tätigkeit führen müssten.

Positiv wurde die Beachtung des Urteils vom polnischen Verfassungsgericht von 2014 von den Kommissaren bewertet. Damals wurde ein Teil der Gesetze vom Tribunal als verfassungswidrig erklärt.

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Zur Erinnerung – bei der in Februar verabschiedeten Novellierung handelt es sich um ein dutzend Dokumente, die das Handeln der Sicherheitsdienste regeln. Mit den neuen Vorschriften bekamen Polizeibeamte u.a. erweiterte Einsatzbefugnisse und Abhörmöglichkeiten. Die Oppositionellen sprachen damals von Regelungen, die nur der Überwachung der Bürger (z.B. im Internet) diene. Die Regierung hat diese Vorwürfe abgewiesen. Nun gab die Venedig-Kommission (zumindest teilwiese) den Kritiken Recht.

Quelle: Wprost
Foto: PPCOE (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0) or GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html)], via Wikimedia Commons

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