Vergangenen Mittwoch, kurz vor Mitternacht, wurde die Urteilsbegründung des polnischen Verfassungsgerichts zum Abtreibungsgesetz veröffentlicht. Das brachte die Bürgerinnen und Bürger wieder auf die Straßen. In mehreren Städten fanden Proteste statt.
Das polnische Verfassungsgericht erklärte Ende Oktober Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen des ungeborenen Kindes als verfassungswidrig und somit als illegal. Die Entscheidung löste eine Protestwelle im ganzen Land aus. Bürgerinnen und Bürger demonstrierten gegen das Urteil sowohl in großen als auch in kleinen Städten. Trotz der Entscheidung wurde die Urteilsbegründung nicht im Gesetzblatt veröffentlicht. Somit änderte sich die Gesetzeslage formalrechtlich nicht.
Nach drei Monaten wurde nun doch die Urteilsbegründung im Gesetzblatt veröffentlicht. Nach dem geltenden Recht gibt es nur zwei Voraussetzungen, die eine legale Abtreibung ermöglichen – falls die Schwangerschaft gesundheitsgefährndend für die Frau oder das Resultat einer Straftat (Vergewaltigung) ist.
Das Verfassungsgericht hat bereits im Oktober auf die Folgen der neuen Gesetzeslage hingewiesen. Dabei sei laut den Richtern die äußerst schwere Lage der Mütter zu beachten und somit eine reale Hilfe seitens des Staates nötig. Mit der Erziehung eines schwerkranken Kindes dürfe der Staat die Eltern alleine nicht belasten.
Nach der Veröffentlichung demonstrierten Bürgerinnen und Bürger in gleich mehreren Städten gegen das Urteil. Am Wochenende gab es kleinere Demonstrationen aufgrund der Spendensammelaktion vom Großen Orchester der Weihnachtshilfe.