Die polnische Staatsanwaltschaft untersucht 22 Fälle mit Verdacht auf Terrorismus. Es handelt sich u.a. um Finanzierung von Terror-Strukturen, Vorbereitung von Anschlägen oder terroristische Ausbildung – berichtet das Blatt Rzeczpospolita.
Die 22 laufenden Verfahren konnten dank dem neuen Polizeigesetz, dass im Juli in Kraft getreten ist aufgenommen werden. Dies ermöglicht den Sicherheitsbehörden u.a. erweiterte Abhörmöglichkeiten von Ausländern.
Laut Rzeczpospolita betrifft eins der Verfahren vier Tschetschenen (russische Staatsbürger) mit legaler Aufenthaltsbewilligung in Polen, die Geld aber auch Freiwillige für den IS anwerben sollten. Einer Finanzierung und Behandlung eines verwundeten Terroristen werden sie ebenfalls beschuldigt. In einem anderen Verfahren handelt es sich um einen 24-Jährigen Polen, der Mitglied einer Terror-Gruppe sein soll.
Details werden zu den meisten Verfahren nicht publik gemacht. Zwei fallen sogar unter das vollständige Geheimhaltungsgebot.
Ermittlungen werden gegen Verdächtige in Krakau, Warschau, Breslau, Kattowitz sowie Lodz und Bialystok geführt.
Quellen: interia / rp