Die Gesetzesvorschriften bezüglich der Einkommenssteuer der natürlicher Personen, die den Steuerfreibetrag in Höhe von 3089 PLN (ca. 750 Euro) festlegen, sind rechtswidrig und werden am 30. November unwirksam, stellte das Verfassungsgericht fest. Die Gesetzprüfung beantragte der Beauftragte für Bürgerrechte.
Laut Verfassungsgericht sind die Gesetze deshalb rechtswidrig, weil sie den Korrekturmechanismus des freien Steuerbetrags, der das Minimum des Lebensunterhalts garantiert, nicht einbeziehen.
Der Beauftragte für Bürgerrechte ist der Meinung, die Vorschriften bezüglich des Steuerfreibetrags sind gegen die Verfassung, die besagt, dass Polen ein demokratischer Rechtsstaat ist.
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Quelle: bankier.pl
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