Im Amtsblatt wurde die Änderung einer Verordnung des Bildungsministers veröffentlicht, welche die Regelung der Hausaufgaben betrifft. Nach den neuen Vorschriften sind Hausaufgaben für Grundschüler ab April nicht mehr obligatorisch. Es gibt jedoch eine Ausnahme.
Das Bildungsministerium gab bekannt, dass die Bildungsministerin Barbara Nowacka eine Änderung der Verordnung unterzeichnet hat. Die neuen Vorschriften betreffen die Beurteilung, Einstufung und Beförderung von Schülern und Studenten an öffentlichen Schulen.
Mit der Änderung der Verordnung werden Änderungen eingeführt, die sich unmittelbar auf die Lehrer der Grundschulklassen I-III auswirken. Nach den neuen Vorschriften dürfen die Lehrer den Schülern keine schriftlichen Hausaufgaben aufgeben. Eine Ausnahme bilden jedoch Übungen zur Verbesserung der Feinmotorik. Darüber hinaus dürfen die Lehrer auch keine praktisch-technischen Hausaufgaben mehr aufgeben. Die Erledigung von Hausaufgaben zur Verbesserung der Feinmotorik ist obligatorisch. Die Lehrkraft kann die Leistung des Schülers bei diesen Aufgaben bewerten.
In der Begründung zum Änderungsentwurf wird betont, dass die Fähigkeit, Buchstaben und Zahlen deutlich zu schreiben, von präzisen Handbewegungen abhängt. „Mit einer entwickelten Feinmotorik kann das Kind diese Fähigkeiten besser üben und entwickeln“, heißt es.
„Aufgrund der Bedeutung der Entwicklung kleinmotorischer Fähigkeiten in der frühkindlichen Bildungsphase wurde beschlossen, die Möglichkeit dieser Art von Übung auch im Rahmen der Hausaufgaben in den Klassen I-III der Grundschule zu belassen (…), indem vorweggenommen wurde, dass diese Art von Hausaufgaben für die Schüler obligatorisch sein würde und dass Lehrer daraus eine Note ermitteln könnten“.
Der Lehrer kann eine Hausarbeit geben, aber ohne Note
Die Änderungen gelten auch für die Klassen IV-VIII der Grundschule. Der Lehrer kann den Schülern schriftliche oder praktisch-technische Hausaufgaben aufgeben, die jedoch nicht obligatorisch sind und nicht benotet werden. Nach der Kontrolle der Hausaufgaben teilt die Lehrkraft dem Schüler mit, was er oder sie gut gemacht hat und was noch verbessert muss und wie er oder sie weiter lernen sollte.
Bei Schülern der Klassen IV-VIII sind unter „schriftlichen und praktisch-technischen Hausaufgaben“ insbesondere längere schriftliche Ausarbeitungen (z.B. eine Hausarbeit, eine Zusammenfassung), das Ausfüllen von Arbeitsblättern,, das Lösen von mathematischen Aufgaben oder das Anfertigen von Arbeiten wie Modellen, Multimediapräsentationen usw. zu verstehen.
Die Änderung der Verordnung, die die Hausaufgaben betrifft, trat am 1. April 2024 in Kraft. In der Begründung heißt es, dass dieser Termin „durch die dringende Notwendigkeit diktiert wird, auf die weit verbreitete Erwartung an das schulische Umfeld zu reagieren und Änderungen in der Arbeitsweise, insbesondere in den Grundschulen für Kinder und Jugendliche bereits nach den Frühjahrsferien einzuführen“.
Änderungen betreffen auch Religion und Ethik
Die Novelle sieht auch Änderungen bei den Noten für Religion und Ethik vor. Demnach wird die Jahres- oder Abschlussnote für Religion und Ethik nicht in die Durchschnittsnote des Schulzeugnisses einfließen.
In der Begründung wird daran erinnert, dass der Religions- oder Ethikunterricht kein Pflichtfach ist. „Da es sich beim Religions- und Ethikunterricht nicht um Unterricht handelt, den ein Schüler besuchen muss, ist es nicht gerechtfertigt, dass die Jahres- oder Endnote dieser Fächer in die Durchschnittsnote einfließt“ – heißt es in der Begründung.
Die Bestimmungen der Novelle über die Noten in Religion und Ethik treten am 1. September 2024 in Kraft, also mit dem neuen Schuljahr 2024/2025.
Quelle: wiadomosci.wp