Heute ist die aktualisierte sächsische Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den sog. kleinen Grenzverkehr geändert.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.
Einkaufs- oder Tankfahrten ab jetzt mit Quarantänepflicht
Laut der angepassten Quarantäne-Verordnung gilt Folgendes:
“Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.”
Mit dieser Anpassung werden Einkaufsfahrten und Tanken in Polen ausgesetzt. “Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben”, lesen wir in der offiziellen Mitteilung des Landes.
“Wir müssen die Kontakte einschränken, um die Pandemie einzudämmen”, erklärte wiederum die sächsische Staatsministerin Petra Köpping, zitiert von der offiziellen Seite des Landes.
Polen bleibt ein Risikogebiet
Seit dem 24. Oktober gilt ganz Polen offiziell als Risikogebiet. Das Robert-Koch-Institut hat das deutsche Nachbarland als so eines am 22. Oktober eingestuft. Zuvor galten nur fünf polnische Woiwodschaften als Risikogebiete.
Generell besteht in Deutschland eine Quarantäne- und/oder Testpflicht für Rückkehrer aus den Risikogebieten. Für die Umsetzung dieser Corona-Schutzmaßnahmen sind jedoch die einzelnen Bundesländer verantwortlich, die Anpassungen in den Quarantäne-Verordnungen treffen können.
Risikogebiet Polen: Diese Regeln gelten in den Bundesländern für Einkaufsfahrten und Rückreise