Immer mehr Ausländer wollen den polnischen Pass. Er gilt als Eintrittskarte in die EU und zu zahlreichen Ländern weltweit. Doch der Weg zur Staatsangehörigkeit ist lang, teuer und voller Formalitäten. Trotzdem meldet Polen neue Rekordzahlen bei Einbürgerungen.
Im Jahr 2024 erhielten 16.342 Ausländer die polnische Staatsbürgerschaft, wie das Innenministerium (MSWiA) mitteilte. Damit erreichte das Land einen historischen Höchststand. Besonders groß war die Gruppe der Ukrainer, die mit 8.219 Personen fast die Hälfte aller neuen Staatsbürger ausmachten.
Auch Belarussen, Russen polnischer Herkunft sowie Bürger der EU und Großbritanniens entschieden sich für diesen Schritt. Experten sehen darin den Beweis, dass Polen zunehmend als attraktives Ziel wahrgenommen wird. „Die Staatsbürgerschaft ist heute ein Privileg. Sie öffnet viele Türen weltweit“, sagte Lucyna Gajda, Direktorin des Woiwodschaftsamts in Kraków / Krakau.
Wie kriege ich den polnischen Pass?
Der häufigste Weg zum Pass ist die Anerkennung durch den Woiwoden. Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: mindestens ein bis drei Jahre legaler Aufenthalt, ein gesichertes Einkommen, Wohnraum und Sprachkenntnisse auf Niveau B1.
Die Prüfung für den polnischen Pass ist streng. Polizei, Grenzschutz und Inlandsgeheimdienst bewerten die Kandidaten. Gefälschte Dokumente oder Vorstrafen kommen vor, müssen aber detailliert geklärt werden. Das Verfahren dauert im Schnitt sechs Monate. Seit dem 1. Juli 2025 kostet der Antrag 1.000 Zloty.
Entscheidung des Präsidenten
Eine zweite Möglichkeit ist die Verleihung durch den Präsidenten. Hier zählen persönliche Gründe, berufliche Bindungen oder kulturelles Engagement. Viele Antragsteller betonen, dass sie in Polen arbeiten, wohnen oder Traditionen pflegen. Auch Unterstützungsschreiben spielen eine Rolle.
Der Prozess zum polnischen Pass ist jedoch langwierig. Nach der Prüfung durch Behörden wie den Inlandsgeheimdienst oder die Polizei wird der Antrag an den Präsidenten weitergeleitet. Die Entscheidung ist endgültig. Eine Berufung gibt es nicht, ein neuer Antrag ist aber möglich. Die Kosten liegen seit Juli bei 1.669 Zloty.
Repatriierung und Wiederherstellung
Eine besondere Regelung gilt für Repatrianten, meist Nachkommen von Polen aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion. Mit einem Repatriantenvisum wird man beim Grenzübertritt automatisch polnischer Staatsbürger.
Auch für ehemalige Polen, die ihre Staatsangehörigkeit durch Emigration oder politische Entscheidungen verloren haben, gibt es eine Lösung. Sie können beim Innenministerium die Wiederherstellung beantragen. Das Verfahren dauert zwischen zwei und sechs Monaten.
Ein neuer polnischer Staatsbürger muss seine ursprüngliche Nationalität nicht abgeben.
Quelle: rmf24
Foto: freepik