Die polnische Regierung hat heute eine Regionalisierung der Coromaßnamen, eine Quarantänepflicht für Einreisende aus der Tschechischen Republik und der Slowakei, sowie Änderungen im Bereich der Maskenpflicht verkündet.
Der polnische Gesundheitsminister hat heute die neuen Coronaregeln verkündet. Adam Niedzielski unterstrich dabei, dass die dritte Corona-Welle bereits begonnen hat und an Fahrt zunimmt. Dies bestätigen vor allem die Infektionszahlen. Zwischen den 11. und den 24. Februar ist die Zahl der Infizierten in Polen um 33% gestiegen. Zusätzlich werden immer mehr Ansteckungen mit der britischen Virusmutation bestätigt.
Regionale Einschränkungen in Ermland-Masuren:
Die meisten Neuansteckungen wurden in den letzten Tagen in der Woiwodschaft Ermland-Masuren verzeichet. Aus diesem Gründen gelten dort ab Samstag (den 27. Februar) weitgehende Einschränkungen.
Geschlossen werden in Ermland-Masuren:
- Hotels,
- Handelszentren,
- Kinos,
- Theater,
- Kunstgalerien,
- Schwimmbäder,
- Tennisplätze.
Aus Sicherheitsgründen müssen Grundschulschüler der Klassen I-III wieder im Fernunterricht lernen.
Maskenpflicht neu definiert
Die polnische Regierung hat auch die Maskenpflicht neu definiert. Ab dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Masken (es wurde nicht präzisiert welche – Anm. der Redaktion) den optimalen Schutz und Sicherheit.
Visiere kann man weiterhin tragen, aber nach der neuen Auslegung der Regel, nur als Ergänzung zu einer Maske.
Quarantänepflicht für Einreisende
Ab dem 27. Februar gilt eine Quarantänepflicht für Reisende (auch mit privaten Transportmitteln, wie etwa Auto), welche aus der Tschechischen Republik und der Slowakei nach Polen einreisen. Eine Befreiung von der Quarantänepflicht ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, welches nicht älter als 48 Stunden ist. Dem Test muss man sich vor der Einreise nach Polen unterziehen.
Personen, welche zweimal gegen Corona geimpft wurden, müssen sich ebenfalls nicht nach der Einreise absondern.
Diese Coronamaßnahmen gelten weiterhin
Geschäfte in den Einkaufszentren
Ab dem 1. Februar haben wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufgesperrt.
Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl:
- 1 Person pro 10 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche bis 100 Quadratmeter,
- 1 Person pro 15 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche die 100 Quadratmeter überschritt.
In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.
Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen.
Soziale Distanz
Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten.
Maskenpflicht
In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.
Clubs und Discos
Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.
ÖPNV
Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.
Kirchen
Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.
Demos
Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.
Feste und Familientreffen
Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.
Messen, Konferenzen und Kongresse
Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden.
Bildung
Der Präsenzunterricht gilt nur für die Grundschulklassen I bis III. Für Schüler ab der IV Klasse sowie Studenten wird der Fernunterricht fortgesetzt.
Einreise und Quarantäne
Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.
Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.