fbpx

Polen verschärft die Corona-Maßnahmen

Teilen:

Was nun in den gelben und roten Zonen sich verändert.

Heute hat der polnische Premierminister Mateusz Morawiecku zusammen mit dem Gesundheitsminister Adam Niedzielski neue Corona-Regelungen angekündigt, die bereits ab dem 17. Oktober in Kraft treten. Die einzige Ausnahme sind Hochzeiten und Familienfeste. Hier gelten die neuen Regelungen ab dem 19. Oktober.

Das gilt in den gelben Zonen

Restaurants und Gastronomiebetriebe dürfen nur zwischen 6 und 21 Uhr offen haben. Jeder zweiter Platz muss im Lokal frei bleiben. Nach 21 Uhr haben die Kunden nur die möglichkeit Take-Away-Essen zu bestellen.

Anzeige

Die Zahl der Passagiere im ÖPNV wird ähnlich, wie im Frühling begrenzt. Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die Zahl der Stehplätze wird wiederum auf 30% reduziert.

Die Zahl der Gäste bei Hochzeiten und Familienfesten wird auf 20 Personen reduziert. Zusätzlich dürfen die Gäste nicht tanzen.

Auch beim Gottesdienst wird eine Obergrenze für die Teilnehmer aufgestellt. Ab dem 17. Oktober wird die maximale Teilnehmerzahl anhand der Gotteshausfläche berechnet. Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 4 Quadratmeter anfallen.

An Versammlungen und Demos dürfen sich in den gelben Zonen maximal 25 Personen beteiligen. 

Hochschulen und Oberschulen müssen ab kommenden Samstag auf den sog. Hybridunterricht umstellen.

Sportevents, darunter auch Fussballspiele werden ohne Zuschauer ausgetragen.

An Kulturveranstaltungen kann nur 25% des Publikums teilnehmen.

Aquaparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben bis auf weiteres geschlossen

Das gilt in den roten Zonen

Die Zahl der Kunden in den Geschäften wird begrenzt und anhand der Kassenzahl berechnet – 5 Kunden fallen pro 1 Kasse an.

Ab dem 19. Oktober sind Hochzeiten und Familienfeste in den roten Zonen untersagt.

Auch beim Gottesdienst wird eine Obergrenze für die Teilnehmer aufgestellt. Ab dem 17. Oktober wird die maximale Teilnehmerzahl anhand der Gotteshausfläche berechnet. Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 7 Quadratmeter anfallen.

An Demos und Versammlungen dürfen sich bis zu 10 Personen beteiligen. 

Hochschulen und Oberschulen müssen ab kommenden Samstag in den roten Zonen komplett auf den Onlineunterricht umstellen.

Neben den oben aufgelisteten Regelungen, gelten auch die folgende Maßnahmen, die ebenfalls in den gelben Zonen in Kraft treten:

  • Restaurants und Gastronomiebetriebe dürfen nur zwischen 6 und 21 Uhr offen haben. Jeder zweiter Platz muss im Lokal frei bleiben. Nach 21 Uhr haben die Kunden nur die möglichkeit Take-Away-Essen zu bestellen,

  • Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die Zahl der Stehplätze wird wiederum auf 30% reduziert,

  • Sportevents, darunter auch Fussballspiele werden ohne Zuschauer ausgetragen,

  • An Kulturveranstaltungen kann nur 25% des Publikums teilnehmen.

  • Aquaparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Wichtig: Die Corona-Ampel wird auf rot umgestellt für insgesamt 152 Landkreise und 11 Großstädte in Polen.

Maskenpflicht nicht nur beim Einkaufen

Ab dem 10. Oktober muss man einen Mund-Nasen-Schutz an allen öffentlichen Orten tragen – in den Geschäften, auf den Straßen, aber auch im ÖPNV. Diese Corona-Regelung gilt für ganz Polen. 

Die Maskenpflicht gilt nicht in:

  • Wäldern,

  • Parks,

  • Grünflächen,

  • botanischen Gärten,

  • Schrebergärten

  • und an Stränden.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Personen, die eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können.

Senioren haben Vorrang

Ab dem 15. Oktober sind Geschäfte, Apotheken und Drogerien in Polen von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr nur für Senioren offen. Ganz konkret bedeutet das, dass zu dieser Uhrzeit nur Personen einkaufen können, die über 60 sind. Die Seniorenstunden gelten für Geschäfte, Apotheken und Drogerien in ganz Polen.

 

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount