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Polen verlängert Grenzkontrollen bis Mitte Juni

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Das polnische Innenministerium informierte, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer noch einmal um 30 Tage verlängert werden.

Die polnischen Grenzen bleiben für Ausländer weiterhin geschlossen. Das polnische Innenministerium informierte heute Morgen, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer bis zum 12. Juni verlängert werden. 

Ausgenommen vom Einreiseverbot sind folgende Personen:

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  • Ehepartner von polnischen Bürgern,
  • Kinder von polnischen Bürgern,
  • Ausländer mit der sog. Polenkarte (Karta Polaka),
  • Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung,
  • Ausländer mit einer entsprechenden Arbeitserlaubnis,
  • Ausländer, die eine Geschäftstätigkeit/Wirtschaftstätigkeit in Polen durchführen– in Form eines Eintrages im CEIDG (zentrale Erfassung und Informationsstelle über die Geschäftstätigkeit) oder in Form einer Handelsgesellschaft oder einer GbR oder als Vorstandmitglieder (bestätigt mit einem Eintrag im KRS-Landesgerichtsregister oder die zur Arbeit nach Polen entsendet wurden,
  • ausländische Kraftfahrer, die mit einem Warentransport unterwegs sind oder Personen befördern,
  • Diplomaten.

Die Gründe für die Einreise sind dem polnischen Grenzschutz nachzuweisen.

Das Einreiseverbot gilt nicht für polnische Bürger. 

Wichtig: In Ausnahmefällen, die oben nicht erwähnt worden sind, kann der Leiter der Grenzschutzstelle nach Einholung einer Zustimmung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes, einem Ausländer die Einreise gestatten. Diese Ausnahmen sind eher auf private Gründe wie z.B. Begräbnisse ausgerichtet.

Quarantäne-Pflicht nach der Einreise nach Polen

Bei der Einreise nach Polen muss man sich einer obligatorischen Quarantäne unterziehen (14 Tage). 

Ausgenommen davon sind:

  • Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen  (Berufspendler, Geschäftsleute oder Gewerbetreibende),
  • Schüler und Studenten, die in Polen oder Deutschland studieren oder zur Schule gehen.

Die Ausnahmegründe sind dem polnischen Grenzschutz nachzuweisen.

Einreise nicht überall möglich

Die Einreise für Personen, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind, ist nur an den folgenden Grenzübergängen möglich:

Grenzübergänge zu Deutschland:

  • Autobahn A4 Hennersdorf/Jędrzychowice,
  • Fernstraße Nr.8 Mittel Langenöls/Olszyna – Forst,
  • Fernstraße Nr.3 Schwetig/ Świecko – Frankfurt,
  • Dammvorstadt/Słubice – Frankfurt (Oder),
  • Küstrin/Kostrzyn nad Odrą – Kietz,
  • Niederkränig/Krajnik Dolny – Schwedt,
  • Kolbitzow/Kołbaskowo – Pomellen,
  • Swinemünde/Świnoujście – Gar,

 

Grenzübergänge zu Tschechien:

  • Teschen/Cieszyn – Chotĕbuz, S52
  • Gorzyczki, Autobahn A1
  • Nowe Chałupki,
  • Kunzendorf/Trzebina,
  • Schlaney/Kudowa – Słone,
  • Jakobstal/Jakuszyce, 
  • Golkowitz/Gołkowice, 
  • Liebau/Lubawka, 
  • Ziegenhals/Głuchołazy.

Grenzübergänge zu Litauen:

  • Budzisko,
  • Ogrodniki.

Grenzübergänge zur Slowakei:

  • Barwinek,
  • Chyżne.

Grenzübergänge zu Russland:

  • Bezledy,
  • Grzechotki.

Grenzübergänge zur Ukraine:

  • Dorohusk,
  • Korczowa,
  • Hrebenne.

Grenzübergänge zu Weißrussland:

  • Kuznica,
  • Bobrowniki,
  • Terespol.

 

 

 

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