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Polen sperrt auf!

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Hotels dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufsperren / Foto: Pixabay

Neue Lockerungen in Polen treten am 12. Februar in Kraft. Aufsperren dürfen u.a. Hotels, Skipisten und Kultureinrichtungen.

Der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki bestätigte heute, dass die Regierung bedingte Lockerungen einführen will. Je nach der Entwicklung der Coronainfektionszahlen werden am 12. Februar u.a. Hotels und Unterkünfte, Sportinfrastruktur (im Freien) sowie Kultureinrichtungen geöffnet. Eine Öffnung solcher Betriebe ist aber nur unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen möglich. Im Klartext bedeutet dies Sicherheitsabstände, Maskenpflicht, Desinfizierung der Hände und eine Einschränkung der Gäste- bzw. Besucherzahl. 

Die Lockerungen sollen vorerst zwei Wochen gelten. Sollte sich die Coronalage in Polen drastisch verändern, werden Lockerungen zurückgezogen und neue Einschränkungen eingeführt.

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Das ändert sich ab dem 12. Februar in Polen

Hotels

Hotels und Unterkünfte in Polen dürfen ab dem 12. Februar wieder aufsperren, aber nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Den Gästen stehen nur 50% der Zimmer zur Verfügung. Zu bleiben die Hotelrestaurants. Essen wird auf Wunsch ins Zimmer gebracht.

Kultureinrichtungen

Nach der Öffnung der Museen und Kunstgalerien werden ab dem 12. Februar auch Kinos, Theater, Opern und Philharmonien wieder geöffnet. Auch hier gelten Sicherheitsmaßnahmen und eine Einschränkung der Besucherzahl auf 50% der Plätze. In den Kultureinrichtungen gilt die Maskenpflicht und ein Konsumverbot.

Sportinfrastruktur

Die Outdoor-Sportinfrastruktur wie etwa Spielfelder, Tennisplätze und Skipisten ist wieder für Amateursportler ab dem 12. Februar geöffnet. Aufsperren können auch Schwimmbäder. Aquaparks bleiben jedoch weiterhin zu.

Aufsperren dürfen weiterhin auch nicht Fitnessstudios. Trotzdem haben mehrere Gyms bereits am Montag aufgesperrt.

Restaurants

Trotz des Aufstandes der Unternehmer, die im ganzen Land ihre Restaurants öffnen, hält die Regierung an ihrem Kurs fest. Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben also für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.

Diese Coronamaßnahmen gelten weiterhin

Geschäfte in den Einkaufszentren

Ab dem 1. Februar haben wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufgesperrt. 

Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl: 

  • 1 Person pro 10 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche bis 100 Quadratmeter, 
  • 1 Person pro 15 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche die 100 Quadratmeter überschritt.

In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.

Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen.

Soziale Distanz

Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten.

Maskenpflicht

In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.

Clubs und Discos

Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.

ÖPNV

Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.

Kirchen

Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.

Demos

Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.

Feste und Familientreffen

Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.

Messen, Konferenzen und Kongresse

Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden. 

Bildung

Der Präsenzunterricht gilt nur für die Grundschulklassen I bis III. Für Schüler ab der IV Klasse sowie Studenten wird der Fernunterricht fortgesetzt.

Einreise und Quarantäne

Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen. 

Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.

Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

 

 

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