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Polen: Neuer Steuerfreibetrag ab 2017

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Der Steuerfreibetrag für Geringverdiener wird auf 6,6 Tsd, Zloty angehoben – das hat der polnische Sejm am Dienstagabend beschlossen. Das Gesetz wurde bereits vom Präsidenten unterzeichnet und im Gesetzblatt veröffentlicht.

Für das neue Gesetz stimmten 221 Parlamentarier, 182 waren dagegen und 16 enthielten sich. Ab Januar 2017 wird also der Steuerfreibetrag auf 6,6 Tsd. Zloty angehoben aber nur für Geringverdiener, deren Jahreseinkommen diese Summe nicht überschreitet. Für Arbeitnehmer, die zwischen 6.600 und 11.000 Zloty im Jahr verdienen wird sich der Steuerfreibetrag verringern. Nichts wird sich für Personen mit einem Jahreseinkommen zwischen 11 Tsd. und 85.528 Zloty ändern. Für diese Einkommensgruppe bleibt der Freibetrag auf jetzigem Niveau also bei 3091 Zloty. Das neu gebilligte Gesetz sieht auch vor, dass der Steuerfreibetrag für Gutverdiener mit Einkünften ab 85.528 Zloty stufenweise gesenkt wird. Spitzenverdiener mit Einkommen ab 127 Tsd. Zloty bekommenen vom polnischen Fiskus nichts geschenkt. Ein Freibetrag wird für sie nicht gelten.

Das Gesetz wurde blitzschnell von Präsident Duda unterzeichnet, da es bis zum 30. November im Gesetzblatt veröffentlicht sein muss, um 2017 bereits rechtskräftig zu sein. Das Finanzministerium geht davon aus, dass 3,5 Mio. Polen von dieser Gesetzänderung profitieren werden. Für 20 Mio. Bürger ändert sich nichts und 450 Tsd. Personen müssen sich teilweise mit Verlusten abfinden und maximal 250 Tsd. Spitzenverdiener wird das Recht auf einen Steuerfreibetrag verlieren – schätzt das Finanzressort.

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Der neue Steuerfreibetrag soll den polnischen Haushalt insgesamt eine Milliarde Zloty kosten.

 

Quelle: Radio Zet / wGospodarce.pl

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