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Polen: Nächste Corona-Lockerungen bereits ab Montag

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Was sich nun alles ändert.

Bei der heutigen Pressekonferenz, hat der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki, zusammen mit dem Gesundheitsminister Łukasz Szumowski und dem Bildungsminister Dariusz Piontkowski die dritte Phase der Corona-Lockerungen angekündigt.

Das sind die neuen Corona-Lockerungen in Polen

Friseur- und Kosmetiksalons wieder offen

Ab dem 18. Mai darf man wieder u.a. zum Friseur in Polen. Im Salon gilt aber die Maskenpflicht sowohl für Kunden als auch für die Angestellten. Kunden dürfen nur nach vorheriger Terminabsprache (per Telefon oder online) den Salon besuchen. Kunden können nicht im Wartesaal nicht sitzen.  

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Besuch im Restaurant, Bar und Cafe wieder möglich

Am 18. Mai öffnet auch wieder die Gastronomie in Polen. Das bedeutet, dass man eine Mahlzeit wieder u.a. im Restaurant aber auch in den Restaurantbereichen der Handelszentren genießen kann. Kunden können sowohl drinnen als auch draußen essen. 

Die Zahl der Gäste ist aber beschränkt (1 Kunde pro 4 Quadratmeter). Die Angestellten müssen auch nach jedem Gast die Tische desinfizieren. Die Tische selbst müssen mindestens 2 Meter von einander entfernt sein. Wenn im Lokal Schutzscheiben montiert wurden, dann kann der Sicherheitsabstand bis auf 1 Meter reduziert werden. Die Schutzscheibe muss mindestens 1 Meter höher als der Tisch sein.

Schutzmasken und Einweghandschuhe müssen Kellner, das Küchenpersonal als auch andere Angestellte immer tragen. Die Gäste dürfen ihre Masken abnehmen, nach dem sie sich an den Tisch setzen.  

Neue Regeln für den ÖPNV

Ab dem 18. Mai gilt auch einen neues Passagierlimit für den öffentlichen Verkehr in Polen. Entweder können in den Trams, Bussen usw. nur 50% der Passagiere einsteigen (berechnet anhand der Zahl der Sitzplätze) oder 30% der Passagiere (berechnet an der Gesamtzahl der Steh- und Sitzplätze, allerdings muss die Hälfte der Sitzplätze frei bleiben).

Beispiel:

Die Gesamtzahl der Steh- und Sitzplätzen liegt bei einem Bus bei 100 (70 Stehplätze + 30 Sitzplätze). So können gleichzeitig 30 Personen im Bus durch die Stadt fahren. Früher wären es nur maximal 15 Personen gewesen. 

Mehr Gläubige beim Gottesdienst

Ab dem 17. Mai dürfen mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen. Die maximale Zahl wird anhand der Fläche des Gotteshauses berechnet. Pro einem Teilnehmer fallen 10 Quadratmeter an. Früher waren es 15 Quadratmeter.

Lockerungen im Kulturbereich

Ab dem 18. Mai gibt es auch weitere Lockerungen im Bereich der Kultur. Öffnen dürfen Auto- und Freilichtkinos. Filmemacher dürfen wieder ans Set. Ton- und Videoaufnahmen in den Kulturstätten sind genauso wie Proben und Workshops ebenfalls wieder möglich. 

Kinder können wieder alleine das Haus verlassen

Ab dem 17. Mai dürfen Kinder unter dem 13. Lebensjahr wieder alleine, ohne Beaufsichtigung einer erwachsenen Person ihr Zuhause verlassen.

Lockerungen im Bildungsbereich

Ab dem 18. Mai darf der praktische Unterricht im postsekundären Bildungsbereich wieder aufgenommen werden. Öffnen können auch Einrichtungen mit Unterkünften, die eine Bildungs- und Betreuungstätigkeit führen. Dabei sind unter anderem Jugendherbergen, Sportzentren und öffentliche Gemeinschaftsräume gemeint. 

Ab dem 25. Mai darf in der Grundschule (Klassen 1 bis 3)  der Betreuungs- und Erziehungsunterricht wieder stattfinden. Dasselbe gilt für Sprechstunden mit Lehrern, aber nur für Abiturienten und Achtklässler. Die Sprechstunden für Abiturfächer können nur individuell oder in kleinen Gruppen stattfinden. 

Ab dem 1. Juni dürfen dann wieder alle Sprechstunden für alle Schüler stattfinden.

Ab dem 25. Mai darf der Unterricht in den Hochschulen wieder stattfinden, aber nur für die letzten Studienjahre und Fächer, die nicht online unterrichtet werden können. An die Unis und Hochschulen sollen auch Doktoranden zurückkehren.

Neue Regeln für den Sport

Ab dem 18. Mai gelten neue Personenlimits für Sportplätze:

  • in Stadien, auf Fussballplätzen, Ski-Schanzen, Rennstrecken, Skateparks dürfen sich gleichzeitig 14 Personen und zwei Trainer gleichzeitig aufhalten. 
  • auf Fussballfeldern können sich wiederum maximal 22 Personen und zwei Trainer aufhalten,

Wichtig: Fussballfelder kann man auch auf zwei Hälften teilen, sofern eine Pufferzone von 5 Metern eingerichtet wird. Dann können gleichzeitig auf einer Hälfte 16 Sportler und 3 Trainer, also insgesamt auf dem ganzen Fussballfeld 32 Sportler und 6 Trainer trainieren.

Ab dem 18. Mai darf man auch in Sport- und Turnhallen trainieren. Die maximale Personenzahl richtet sich nach der Gesamtfläche des jeweiligen Objekts. Die Sportler dürfen aber nicht die Umkleideräume und Sanitäranlagen benutzen. Nach jedem Training muss die Halle desinfiziert werden. 

Grenzkontrollen bis Mitte Juni

Die polnischen Grenzen bleiben für Ausländer weiterhin geschlossen. Das polnische Innenministerium informierte heute Morgen, dass die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot für Ausländer bis zum 12. Juni verlängert werden. 

Mehr dazu hier: Polen verlängert Grenzkontrollen bis Mitte Juni

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