Am Samstag trat eine neue Corona-Verordnung in Kraft, welche die Maskenpflicht in Polen noch einmal ausgeweitet hat.
Laut dem Branchenportal prawo.pl gilt seit dem 28. November eine ausgeweitete Maskenpflicht auf Arbeit. Der Mund-Nasen-Schutz ist somit Pflicht unabhängig von der sozialen Distanz. Ganz konkret heißt es, dass im jeden Raum, in dem sich mehr als eine Person aufhält, die Maskenpflicht gilt.
Was hat die Verordnung also konkret bewirkt? Bis dato galt zwar eine Maskenpflicht auf Arbeit, aber nur für Angestellte, welche in Kontakt mit Kunden traten. Nun gilt laut dem Branchenportal prawo.pl die Maskenpflicht für alle Angestellte, soweit für sie keine Ausnahme gilt, oder welche allein im jeweiligen Raum arbeiten. Der Mund-Nasen-Schutz gilt auch für sog. Open-Space-Räume, für Sozialräume sowie in der Küche im Betrieb.
Laut den Experten, welche die neue Verordnung für prawo.pl interpretierten, bedeutet es ganz konkret, dass man z.B. das Frühstück oder Mittagessen nur einzeln im Sozialraum essen darf. Ein Sandwich am Schreibtisch darf man nur dann verspeisen, wenn der jeweilige Angestellte allein im Raum sitzt.