Ab dem 4. Mai 2020 müssen sich nicht mehr alle einer obligatorischen Quarantäne nach der Einreise nach Polen unterziehen. Die Lockerung gilt für Berufspendler, Studenten und Schüler.
Ab dem 4. Mai gelten neue Quarantäne-Regeln an den polnischen Binnengrenze zu Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Litauen sowie Schweden und Dänemark. Einer obligatorischen Quarantäne in Polen müssen sich nicht mehr die Personen unterziehen, die ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, oder die Grenze um zu lernen überschreiten. Die Lockerungen der Quarantäne-Regeln betreffen nicht das medizinische Personal sowie Personen, die in Sozialhilfeeinrichtungen tätig sind. Diese Berufsgruppen müssen sich der obligatorischen weiterhin noch unterziehen.
Berufspendler, Studenten und Schüler müssen den Grenzschutz-Beamten bei der Grenzkontrolle den Zweck des Auslandsaufenthalts mit entsprechender Bescheinigung belegen.
Wichtig: An der polnischen Grenze werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt. Einreisen dürfen polnische Bürger und Ausländer, die vom Einreiseverbot ausgenommen sind.