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Neue Lockerungen in Polen: Was ändert sich noch im Juni?

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Bereits am 13. Juni treten in Polen neue Coronalockerungen in Kraft. Weitere kommen dann am 26. Juni.

Die Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen in Polen geht immer weiter zurück. Hingegen die Menge der Geimpften wird immer größer. Dank dieser Entwicklung entschied sich die polnische Regierung die geltenden Coronavirusmaßnahmen zu lockern. Die Pandemie ist noch nicht zu Ende, doch in der aktuellen Lage darf man sich etwas mehr erlauben.

Änderungen ab dem 13. Juni

Ab dem 13. Juni dürfen in Kinos, Theatern, auf Konzerten und in Kulturzentren wieder Essen und Getränke verkauft werden.

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Gelockert werden auch Personenlimits in Kirchen, wo ab dem 13. Juni wieder 50% der Gotteshauskapazität belegt sein darf. In dieses Limit werden nicht Personen einberechnet, welche bereits geimpft sind. Das heißt, dass sie 2 Dosen der Impfung bekommen haben und mindestens 14 Tage ab der zweiten Impfung vergangen sind.

Änderungen ab dem 26. Juni

Die, ab dem 26. Juni eingeführten Coronalockerungen, werden bis Ende der Sommerferien gelten. Je nach der aktuellen Coronaviruslage können jedoch manche Regeln etwas modifiziert werden.

  • Die Einschränkung der Personenzahl in Fitnessstudios, Kasinos, Handelseinrichtungen, Poststellen, Bibliotheken, auf Messen, Konferenzen, Ausstellungen und in Indoor-Spielplätzen bei 1 Person pro 10 m2 angesetzt.
  • Ab Ende Juni dürfen sich Gotteshäusern bis zu 75% der Kapazität füllen.
  • Discos dürfen mit einem Limit von 150 Gästen wieder aufsperren.
  • Feiern und Treffen im Freien, im Lokal oder speziellen gastronomischen Zone sind bis zum 150 Teilnehmer erlaubt. Dasselbe gilt für Versammlungen.
  • Im polnischen ÖPNV fällt zwar die Einschränkung der Reisendenzahl, doch alle Passagiere müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Restaurants, Freizeitparks, Kinos und Theatern dürfen eine Anzahl von Gästen und Besuchern hereinlassen, welche bis 75% der maximalen Auslastung entspricht. Dasselbe gilt für Hotels. Einschränkungen gelten jedoch nicht für organisierte Gruppen von Kindern unter dem 12 Lebensjahr.
  • Hingegen auf Sportevents darf das Publikum nur 50% der Stadionplätze besetzen.

WICHTIG! Geimpfte werden bei den oben genannten Einschränkungen nicht einberechnet.

Einreise nach Polen

Bei den Einreiseregeln ändert sich vorerst bis zum 31. August nichts. Das bedeutet, dass die 10-Tägige-Quarantänepflicht bei der Einreise nach Polen aus Deutschland weiterhin gilt. Von der Absonderung befreit den Einreisenden ein negatives COVID-19-Testergebnis.

Wichtig! Einreisende ohne festen Wohnsitz in Polen müssen bereits bei der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen können. Einreisende mit festem Wohnsitz in Polen dürfen sich von der Quarantänepflicht befreien, wenn Sie ein negatives Testergebnis bei der Einreise vorzeigen oder sich innerhalb von 48h nach der Einreise testen lassen. Zusätzlich muss der Testnachweis auf Englisch oder Polnisch sein. Anerkannt werden nur PCR/LAMP/TMA oder Antigen-Schnelltest (keine Selbsttests!), welche 48 Stunden gültig sind.

Wichtig! In Polen gilt keine allgemeine Befreiung von der Test- und Quarantänepflicht für Kinder unter 6 Jahren. Dementsprechend müssen auch kleine Kinder bei der Einreise ein negatives Testergebnis mitführen (bzw. andere Bescheinigungen, die von der Test- und Quarantänepflicht befreien). 

Von der Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise nach Polen sind auch befreit:

  • Geimpfte, welche einen Impfnachweis gegen COVID-19 besitzen (geimpft mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff),
  • Genesene, welche einen Nachweis mitführen, dass sie innerhalb von 6 Monaten vor der Einreise an COVID-19 erkrankt sind,
  • Grenzpendler,
  • Personen, welche Waren, Güter oder Personen transportieren bzw. befördern.

An der polnischen Grenze werden Kontrollen vom Grenzschutz nur stichprobenartig vorgenommen. 

Hinweis: Laut dem RKI ist Polen kein Risikogebiet mehr. Dementsprechend gelten für die Rückreise nach Deutschland keine Einschränkungen mehr.

Wichtig:

Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.

 

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