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Neue Corona-Regeln auf polnischen Flughäfen

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Von Tag zu Tag ändern sich die geltenden Corona-Maßnahmen hinsichtlich der Einreise nach Polen. Was gilt aktuell?

Ab dem 15. Dezember müssen alle aus der Non-Schengen-Zone nach Polen fliegenden Passagiere einen negativen Coronavirustest auf Englisch oder Polnisch dabei haben. Dieser muss maximal 24 h Stunden vor dem Überschreiten der Grenze gemacht werden. 

Auf manchen Flughäfen gibt es die Möglichkeit, einen Test vor dem Überschreiten der Grenze zu machen, wie beispielsweise in Breslau/Wrocław oder auf dem Chopin-Flughafen in Warschau/Warszawa. Dort waren die Schlangen jedoch letztens so lang, dass Passagiere bis zu 6 Stunden warten mussten. Einen solchen Testpunkt gibt es in Krakau/Kraków nicht, was viele der Reisenden nicht wissen. 

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Ab dem 17. Dezember haben Reisende jedoch die Möglichkeit, einen Test bis zu 3 Stunden nach der Einreise nach Polen zu machen. Das ist eine sehr wichtige Änderung. 

Man sollte jedoch beachten, dass, um von der Quarantäne befreit zu werden, die Passagiere aus der Non-Schengen-Zone nicht nur einen negativen Coronavirustest vorweisen müssen, sondern auch ein Zertifikat, welches beweist, dass man geimpft oder genesen ist. 

Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, wird in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Diese kann jedoch am 8. Tag durch ein negatives Coronavirustestergebnis beendet werden. 

Von der Testpflicht sind Kinder unter 5 Jahren befreit. 

Schengen-Zone

Wer nur in den Grenzen der Schengen-Zone sowie der Türkei unterwegs ist, wird von der Quarantäne befreit, wenn er getestet, genesen oder geimpft ist. Das gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren, welche mit einem getesteten oder geimpften Erwachsenen reisen. 

 

Quelle: onet

 

 

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