fbpx

Neue Corona-Regeln auf polnischen Flughäfen

Teilen:

Von Tag zu Tag ändern sich die geltenden Corona-Maßnahmen hinsichtlich der Einreise nach Polen. Was gilt aktuell?

Ab dem 15. Dezember müssen alle aus der Non-Schengen-Zone nach Polen fliegenden Passagiere einen negativen Coronavirustest auf Englisch oder Polnisch dabei haben. Dieser muss maximal 24 h Stunden vor dem Überschreiten der Grenze gemacht werden. 

Auf manchen Flughäfen gibt es die Möglichkeit, einen Test vor dem Überschreiten der Grenze zu machen, wie beispielsweise in Breslau/Wrocław oder auf dem Chopin-Flughafen in Warschau/Warszawa. Dort waren die Schlangen jedoch letztens so lang, dass Passagiere bis zu 6 Stunden warten mussten. Einen solchen Testpunkt gibt es in Krakau/Kraków nicht, was viele der Reisenden nicht wissen. 

Anzeige

Ab dem 17. Dezember haben Reisende jedoch die Möglichkeit, einen Test bis zu 3 Stunden nach der Einreise nach Polen zu machen. Das ist eine sehr wichtige Änderung. 

Man sollte jedoch beachten, dass, um von der Quarantäne befreit zu werden, die Passagiere aus der Non-Schengen-Zone nicht nur einen negativen Coronavirustest vorweisen müssen, sondern auch ein Zertifikat, welches beweist, dass man geimpft oder genesen ist. 

Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, wird in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Diese kann jedoch am 8. Tag durch ein negatives Coronavirustestergebnis beendet werden. 

Von der Testpflicht sind Kinder unter 5 Jahren befreit. 

Schengen-Zone

Wer nur in den Grenzen der Schengen-Zone sowie der Türkei unterwegs ist, wird von der Quarantäne befreit, wenn er getestet, genesen oder geimpft ist. Das gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren, welche mit einem getesteten oder geimpften Erwachsenen reisen. 

 

Quelle: onet

 

 

Anzeige
Teilen:
0 0 votes
Article Rating
Subscribe
Notify of
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Mehr von PolenJournal.de
adddddd

Immer bestens informiert mit PolenJournal.de

Top-News, Tipps und Ratgeber für den Alltag und Urlaub in Polen – kostenlos an Ihre E-Mail-Adresse in nur zwei Schritten:

1. Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein
2. Klicken Sie auf „kostenlos abonnieren“

Mit dem Anklicken von „kostenlos abonnieren“ erteile ich die Einwilligung, dass Digital Monsters Sp. z.o.o mir Newsletter per E-Mail mit Produktangeboten und/oder Medienangeboten auf Basis meiner persönlichen Nutzung zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Wenn Sie unsere Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie diese jederzeit abbestellen, indem Sie einfach auf den Link „Abbestellen“ in der Fußzeile des Newsletters klicken oder eine E-Mail an redaktion@polenjournal.de senden.

Aufgrund Ihres Blockers zeigen wir PolenJournal.de nicht an.
Liebe Leserinnen, liebe Leser, guter Journalismus hat nicht nur einen Wert, sondern kostet auch Geld. PolenJournal.de finanziert sich durch Werbeeinnahmen. Deaktivieren Sie Ihre Blocker, damit die Inhalte auf PolenJournal.de weiterhin kostenlos bleiben können.
So deaktivieren Sie Ihre Blocker
  1. Klicken Sie auf das Symbol Ihres Werbe- oder Cookiebanner-Blockers in der oberen rechten Ecke Ihres Browsers.
  2. Klicken Sie auf den farbigen Regler, der Ihnen anzeigt, dass Werbung auf PolenJournal.de geblockt wird.
  3. Aktualisieren Sie die Seite und genießen Sie kostenlose Inhalte auf PolenJournal.de.

A Sale Promotion

A description of the promotion and how the visitor could claim the discount