Siebeneinhalb Stunden, bis drei Uhr morgens dauerte die Diskussion im polnischen Sejm über die Gesetznovellierung zum Verfassungstribunal. Das Projekt musste aus verfahrenstechnischen Gründen noch Mal konsultiert werden. Was kam dabei raus?
Gestrichen wurde die Regulierung, nach der der Präsident oder der Generalstaatsanwalt den Antrag auf eine Untersuchung der Sache durch das Tribunal in voller Besetzung stellen könnte. Künftig wird das Verfassungsgericht bei Entscheidungen in speziellen Fällen keine zweidrittel Mehrheit benötigen. Auf diesen Punkt hat man ebenfalls verzichtet. Vier Richter können Widerspruch zur Entscheidung erheben – in solchen Fällen soll die Beratung um drei Monate verschoben werden. Der Präsident des Verfassungsgerichts muss künftig Gerichtssachen auch Richtern zuweisen, die Vereidigt wurden aber ihre Arbeit noch nicht aufgenommen haben. Gemäß der Novellierung würden auch solche Entscheidungen publiziert, die das Tribunal ab dem 10. März getroffen hat. Die Entscheidung vom 9. März über die Verfassungswidrigkeit der Justizreform wäre somit ausgenommen.
Die Opposition kritisierte sehr stark die Nachtarbeit und das schnelle Vorgehen. Das Gesetz könnte trotzdem in den kommenden Tagen vom Parlament verabschiedet werden.
Quelle: Radio Zet
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