Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken in Polen verlängert

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Symbolbild/Freepik

Die polnische Regierung hat die aktuellen Corona-Maßnahmen verlängert. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken bleibt weiterhin erhalten. Bis wann werden diese Pflichten gelten? 

Die Regierung Polens hat die aktuellen Corona-Auflagen bis zum 31. März 2023 verlängert. Diese Entscheidung wurde mit der aktuellen Krankenzahl, der Situation in den Krankenhäusern und der epidemischen Lage in den Nachbarländern begründet. Dass die Maskenpflicht verlängert wird, hat der Chef des Gesundheitsministeriums schon Mitte November angekündigt. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass Masken nicht nur vor einer Corona-Infektion schützen, sondern auch vor anderen Krankheiten, wie der Grippe und dem RSV-Virus.

 

Quelle: TVN 24

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