Ab dem 28. Dezember bis zum 17. Januar gilt in Polen der Lockdown. Die meisten Läden und Geschäfte werden geschlossen. Doch nicht alle.
Nach Weihnachten werden Handels- und Dienstleistungsobjekte über 2 Tsd. m2 für den Einzelhandel geschlossen. In Einkaufszentren dürfen nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Zooläden, Baumärkte, Möbelgeschäfte, Autozubehörläden und Dienstleistungspunkte für Telekommunikation öffnen. Zusätzlich gilt in Einkaufszentren ein Dienstleistungsverbot. Eine Ausnahme wird jedoch für Friseure, Kosmetiksalons, Optiker, medizinische Dienstleistungen, Banken, Poststellen, Waschanlagen, Abholpunkte, Versicherungsdienstleistungen, Autowerkstätten, Schneider, Schuster, Reinigungen und Restaurants, die ausschließlich Essen zum Mitnehmen und mit Lieferung ausgeben, gelten.
Während des Lockdowns müssen alle Kunden in Einkaufszentren Einweghandschuhe tragen oder sich die Hände desinfizieren. Die genannten Mittel müssen die Geschäfte selbst zur Verfügung stellen. Ein Mal pro Stunde werden alle genutzten Kassen und Tanksäulen desinfiziert.
Arbeitgeber müssen allen Arbeitnehmern Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel, wie auch den Abstand zwischen den Arbeitsplätzen garantieren.
Immer noch gelten die Einkaufsstunden für Senioren. Ab Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr dürfen sich in Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken und Poststellen nur Personen im Alter von mindestens 60 Jahren aufhalten.