Der polnische Gesundheitsminister hat heute bei einer Pressekonferenz bestätigt, dass alle Lockerungen in der Woiwodschaft Pommern zurückgerufen werden. Damit ist Pommern neben Ermland-Masuren die zweite Woiwodschaft in der die verschärften Corona-Maßnahmen gelten.
Die aktuelle Coronalage spitzt sich in Polen weiter zu. Laut den Angaben des Gesundheitsministers Adam Niedzielski, ist die Zahl der Neuinfektionen um 33% innerhalb einer Woche gestiegen. Innerhalb der letzten 24 Stunden haben sich in Polen rund 15.800 Personen mit Covid-19 angesteckt – informierte heute das Gesundheitsministerium. Besonders schwierig bleibt die Lage in der Woiwodschaft Ermland-Masuren, wo man die Inzidenz auf 57,4 pro 100.000 Einwohner beziffert. In Pommern liegt die Inzidenz derzeit bei 44,6 pro 100.000 Einwohner. Aus diesem Grunde bestätigte heute Adam Niedzielski, dass alle Lockerungen ab dem 13. März in dieser Region zurückgesetzt werden.
Für alle anderen Woiwodschaften ändert sich im Bereich der Coronaeinschränkungen (vorerst) nichts. Dem Gesundheitsminister zufolge, will die Regierung nun die Lage im Lande einmal pro Woche auswerten, um die Ausbreitung von Covid-19 regional einzudämmen. Den Höhepunkt soll die dritte Welle vor oder an Ostern laut der Regierung erreichen.
Das gilt in Ermland-Masuren und in Pommern
In Ermland-Masuren gelten die bisherigen Einschränkungen inklusive Fernunterricht für Grundschulschüler der Klassen I bis III bis zum 12. März. Ab dem 13. März steigen die Grundschulen und die Grundschulklassen I bis III auf hybrides Lernen um. Alle nachfolgend genannten Einschränkungen gelten auch für Pommern (inklusive des hybriden Lernens) ab dem 13. März.
Geschlossen werden:
- Hotels (mit Ausnahmen von Arbeiterhotels und für Geschäftsreisen),
- teilweise Handelszentren (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Kiosks, Buchläden, Baumärkten und Zooladen; offen haben u.a. auch Banken, Friseure und Wäschereien),
- Kinos,
- Theater,
- Kunstgalerien,
- Museen,
- Skipisten,
- Saunen,
- Sonnenstudios.
- Casinos,
- Fitnessstudios
- Schwimmbäder,
- Tennisplätze und andere Sportanlagen.
Die Einschränkungen gelten für beide Woiwodschaften vorerst bis zum 20. März.
Das gilt weiterhin in ganz Polen
Die Maßnahmen, die im ganzen Lande gelte, werden vorerst bis zum 28 März verlängert.
Geschäfte in den Einkaufszentren
Ab dem 1. Februar haben wieder alle Geschäfte in den Einkaufszentren unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen aufgesperrt.
Für alle Geschäfte, Poststellen, sowie auf den Märkten gelten weiterhin die Einschränkung der Kundenzahl:
- 1 Person pro 10 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche bis 100 Quadratmeter,
- 1 Person pro 15 Quadratmeter für Geschäfte mit einer Gesamtfläche die 100 Quadratmeter überschritt.
In den Geschäften gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Man muss ebenfalls Einweghandschuhe tragen oder die Hände vor dem Einkaufen desinfizieren.
Wichtig! Restaurant und Gastronomiepunkte bleiben in den Einkaufszentren geschlossen.
Soziale Distanz
Nach wie vor muss man in Polen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen halten.
Maskenpflicht
In ganz Polen gilt im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße, im Bus, im Geschäft oder in der Kirche) die Maskenpflicht.
Wichtig: Ab dem 27. Februar darf man in Polen keine Tücher, Halstücher, Schale usw. sowie Visiere als Ersatz für eine Maske tragen. Laut der Regierung garantieren nur Chirurgische-Masken den optimalen Schutz und Sicherheit. Visiere kann man weiterhin tragen, aber nur als Ergänzung zu einer Maske.
Hotels
Hotels und Unterkünfte in Polen haben ab dem 12. Februar wieder aufgesperrt, aber unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Den Gästen stehen nur 50% der Zimmer zur Verfügung. Zu bleiben die Hotelrestaurants. Essen wird auf Wunsch ins Zimmer gebracht.
Clubs und Discos
Clubs und Discos bleiben in Polen weiterhin geschlossen.
Kultureinrichtungen
Nach der Öffnung der Museen und Kunstgalerien haben ab dem 12. Februar auch Kinos, Theater, Opern und Philharmonien wieder geöffnet. Auch hier gelten Sicherheitsmaßnahmen und eine Einschränkung der Besucherzahl auf 50% der Plätze. In den Kultureinrichtungen gilt die Maskenpflicht und ein Konsumverbot.
Sportinfrastruktur
Die Outdoor-Sportinfrastruktur wie etwa Spielfelder, Tennisplätze und Skipisten ist wieder für Amateursportler ab dem 12. Februar geöffnet. Aufgesperrt haben auch Schwimmbäder. Aquaparks bleiben jedoch weiterhin zu.
Restaurants
Trotz des Aufstandes der Unternehmer, die im ganzen Land ihre Restaurants öffnen, hält die Regierung an ihrem Kurs fest. Restaurants, Pubs und andere Gastronomiebetriebe bleiben also für Kunden stationär geschlossen. Take-Away-Bestellungen und Essenslieferungen sind aber weiterhin möglich.
ÖPNV
Die Sitzplätze in den Öffis können bis zu 50% besetzt sein. Die öffentlichen Verkehrsmittel können sich aber nur bis zu 30% aller Plätze (Sitz- und Stehplätze) füllen.
Kirchen
Für die Kirchen gelten Personenlimits, die an den Messen und Festen teilnehmen können. Die Höchstzahl der Gläubigen wird nach der Fläche des Gotteshauses berechnet (Pro 1 Gläubigen sollen mindestens 15 Quadratmeter anfallen). In den Kirchen gelten sowohl die Maskenpflicht als auch die soziale Distanz.
Demos
Demos sind weiterhin auf maximal 5 Personen beschränkt.
Feste und Familientreffen
Hochzeiten, Kommunionen und Totenmähle dürfen bis auf Weiteres nicht veranstaltet werden.
Messen, Konferenzen und Kongresse
Messen, Konferenzen und Kongresse dürfen nur online stattfinden.
Bildung
Der Präsenzunterricht gilt nur für die Grundschulklassen I bis III. Für Schüler ab der IV Klasse sowie Studenten wird der Fernunterricht fortgesetzt.
Einreise und Quarantäne
Die polnische Grenze bleibt nach wie vor geöffnet. Eine Absonderungspflicht gilt für alle Reisenden, welche mit Kollektivtransportmitteln (z.B. Flugzeug oder Bus) nach Polen einreisen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht in Polen sind Personen, welche ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen können. Dem Test muss man sich aber vor der Einreise unterziehen. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.
Wichtig: Für Personen, die bereits gegen Corona geimpft wurden, gilt die Quarantänepflicht nicht.
Wichtig:
Verbindliche Aussagen zu den Einreise- und Quarantäneregelungen sowie Fragen diesbezüglich können nur polnische bzw. deutsche Behörden (z.B. Grenzschutz, Gesundheitsbehörden, Auswärtiges Amt) treffen.