Der Kontoinhaber dürfte Überweisungen vollziehen, Geld ein und auszahlen und dass alles Gebührenfrei, sobald die Zahl der Bankgeschäfte nicht die 15 überschreitet – das sind die Eckpunkte der neuen Gesetzvorlage, die von der Regierung eingereicht wurde.
Das vorgeschlagene Limit sollte zur Vollziehung der monatlichen Basisbankgeschäfte ausreichen. Wird es überschritten können Banken Gebühren verrechnen, diese können aber nicht höher als bei anderen Kunden des jeweiligen Finanzinstituts sein.
Das kostenlose Basisgirokonto wird einfach in der Bedienung, sodass auch jene Bürger, die zuvor noch kein Konto hatten, auch eins eröffnen können. Es geht auch darum, dass dieses Angebot auch solche Personen erreicht, die denken dass sie ein zu geringes Einkommen für ein Girokonto haben – lesen wir im Vorschlag der Regierung.
Zusätzlich sollen die Finanzinstitute keine Möglichkeiten haben den Zugang zu dem kostenlosen Konto aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Einkommens einzuschränken. Diese Lösung ist vor allem an die ältere Generation gerichtet, die ihre Rente bezieht und bisher von den Banken durch hohe Gebühren abgeschreckt wurde.
Laut dem Gesetzgeber kann die neue Regulierung zu einer Entwicklung des Bankwesens beitragen und demnach zu einem höheren Bargeldlosenverkehr, der sicherer und günstiger als Bargeldverkehr sei.
Laut der Weltbank hatte 2014 immer noch 22% der Erwachsenen Polen kein Girokonto.
Quelle: tvp info