Im Streit um das Verfassungsgericht zählt nicht nur das Recht

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Am Samstag trat eine Gesetznovelle der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) in Kraft. Laut dieser Regelung wird die Amtszeit des Vorsitzenden Andrzej Rzeplińskich verkürzt. Dies sei ein weiteres Motiv im Streit um das Verfassungsgericht. Ein Ende ist noch nicht in Sicht. 

Am 9. Dezember wird das Verfassungsgericht die Novelle prüfen. Dies ordneten die Abgeordnete der Partei Bürgerplattform (PO) und dem Bürgerrechtsbeauftragten an. Die neuen Richter wurden aber von Rzepliński nicht zur Rechtsprechung zugelassen. Am kommenden Mittwoch werden also Richter fehlen und das Urteil werde wahrscheinlich nur von fünf Richtern gesprochen.   

Die neue Gesetznovelle ermöglicht die Wahl von fünf neuen Richtern des Verfassungsgerichts, welche die Stelle der Richter, die vom vorherigen Sejm gewählt wurden, einnehmen werden. Drei von fünf „PiS-Richtern“ habe Andrzej Duda schon vereidigt. Außerdem sollten weitere drei Richter, welche PO gewählt hatte, ihren Eid vor dem Präsidenten ablegen. Bislang unternahm aber Andrzej Duda nichts, damit die Vereidigung stattfinden kann. 

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Der Verfassungsgerichtsvorsitzende lässt aber die neuen Richter nicht zur Urteilsprechung zu. Rzepliński bezeichnete sie als „Angestellte des Verfassungsgerichts“, obwohl das Gesetz solche Stelle nicht vorsieht. 

Ein neues Motiv im Streit rund um das Verfassungsgericht bildet die Einführung einer begrenzten Amtszeit der Verfassungsgerichtsvorsitzenden. Darüber wird auch am 9. Dezember das Verfassungsgericht entscheiden. Zurzeit blieb man so lange Vorsitzender, so lange man als Richter tätig war. Es sei schwer zu sagen, wie das Verfassungsgericht handeln werde. Die Vorwürfe betreffen die ganze Gesetznovelle, die sehr schnell vom Sejm angenommen wurde. 

Quelle: rp.pl

 

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