Dies bestätigte das polnische Ministerium für Arbeit und Soziales. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in Beratung.
Der gesetzliche Mindeststundenlohn tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der minimale Stundensatz soll 12 PLN pro Arbeitsstunde betragen und für Dienstleistungsverträge sowie Dienstleistungsaufträge gelten. Die Veränderungen im Mindestlohnrecht betreffen auch Berufseinsteiger. Diese bekommen derzeit im ersten Arbeitsjahr nur 80% des Mindestlohnes. Künftig sollen es 100% sein. Diese Neuerung tritt im Gegensatz zum Mindeststundenlohn erst im Januar 2017 in Kraft. Mit der Novellierung wird auch die Arbeitsaufsicht mit neuen Rechten und Befugnissen gestärkt.
Die Neuerungen im polnischen Arbeitsgesetz betreffen auch die Einstellung von Mitarbeitern auf befristeten Arbeitsverträgen sowie der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei mehreren Dienstleistungsverträgen.
Quelle: Bankier.pl