Fix! Polen setzt Grenzkontrollen fort

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Polen verlängert die temporären Grenzkontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Litauen um weitere sechs Monate. Das Innenministerium veröffentlichte die entsprechende Verordnung bereits im Gesetzblatt. Die neuen Regelungen treten am 5. April in Kraft und gelten bis zum 1. Oktober 2026.

Die Verordnung vom 27. März ändert die Vorschriften zu temporären Kontrollen von Personen beim Überschreiten der Binnengrenzen. Gleichzeitig wurde die Liste der kontrollierten Grenzübergänge angepasst.

Muskauer Park wieder auf der Liste der Übergänge

Mit Beginn der neuen Kontrollperiode kehrt ein wichtiger Übergang auf die Liste zurück: der Muskauer Park – genauer die „Englische Brücke“ zwischen Łęknica / Lugnitz in der Woiwodschaft Lubuskie und Bad Muskau in Deutschland.

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Zuvor fanden dort Bauarbeiten statt. Der Übergang hat große Bedeutung für den Tourismus sowie für den Fußgänger- und Fahrradverkehr. Außerdem spielt er eine wichtige Rolle bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen im Park.

Rückkehr der Kontrollen im Muskauer Park

Das Ministerium entschied, diesen Punkt wieder in die Liste aufzunehmen, da er eine zentrale Funktion im grenzüberschreitenden Verkehr erfüllt. Der Muskauer Park zählt zu den wichtigsten touristischen Verbindungen zwischen Polen und Deutschland. Die „Englische Brücke“ wird vor allem von Fußgängern und Radfahrern genutzt. 

Die Regierung führte die Kontrollen zunächst am 7. Juli 2025 für einen Monat ein. Danach verlängerte sie diese Maßnahme vom 6. August bis zum 4. Oktober 2025 um zwei weitere Monate. Anschließend galten die Kontrollen vom 5. Oktober 2025 bis zum 4. April 2026. Nun folgt eine weitere Verlängerung um ein halbes Jahr.

Schengen-Regeln erlauben Verlängerung

Der Schengener Grenzkodex erlaubt es Mitgliedstaaten, bei einer vorhersehbaren ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorübergehend Grenzkontrollen einzuführen.

Diese Maßnahmen können zunächst für bis zu sechs Monate gelten. Besteht die Bedrohung weiter, kann das Land die Kontrollen jeweils um weitere Zeiträume von maximal sechs Monaten verlängern – insgesamt jedoch höchstens für zwei Jahre.

In solchen Fällen müssen die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission vorab informiert werden. Polen nutzte diese Möglichkeit und meldete die Entscheidung den zuständigen Institutionen.

Kontrollen an mehr als 60 Übergängen

Nach Angaben des Innenministeriums bleibt die Verlängerung notwendig. Grund ist eine anhaltend hohe Gefahr durch illegale Migration an beiden Grenzabschnitten.

Grenzschutzbeamte kontrollieren ausgewählte Fahrzeuge. Sie werden dabei von der Polizei und Soldaten der Territorialverteidigung unterstützt.

An der deutsch-polnischen Grenze finden die Kontrollen an rund 50 Orten statt. An der Grenze zu Litauen gibt es 13 Kontrollpunkte.

Die Behörden überprüfen Fahrzeuge und Personen gemäß den Vorschriften des Schengener Grenzkodex.

Quelle: onet

Foto: pixabay

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