EU-Kommission will, dass Polen die Einzelhandelssteuer aussetzt

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Die EU-Kommission hat am Montag, die am 1. September in Kraft getretene Einzelhandelssteuer angefochten. Laut den Kommissaren werden Geschäfte mit niedrigem Umsatz durch die Steuer bevorzugt.

Für Warschau dürfte dies jedoch keine Überraschung sein – seit längerer Zeit zeigte die Kommissare ihre Bedenken. Polens Regierung war bemüht die EU-Kommission zum progressiven Steuermodell, das nach eigenen Angaben keine öffentliche Hilfe sei, zu überzeugen. Diese Versuche haben anscheinend gescheitert, wie es am Montag bekannt wurde.

Der Regelung zufolge sind alle Einzelhandelsunternehmen zur Zahlung einer monatlichen umsatzbasierten Steuer verpflichtet. Zu den wichtigsten Merkmalen der Steuer zählt eine dreistufige Progression:

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  • Der unter 17 Mio. PLN (ungefähr 3,92 Mio. EUR) liegende Anteil des Monatsumsatzes wird mit 0 % besteuert.
  • Der zwischen 17 Mio. PLN und 170 Mio. PLN (ungefähr 39,2 Mio. EUR) liegende Monatsumsatz-Anteil wird mit 0,8 % besteuert.
  • Der über 170 Mio. PLN hinausgehende Monatsumsatz-Anteil wird mit 1,4 % besteuert.

Die EU-Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet und Polen mittels einer entsprechenden Anordnung angewiesen, die Anwendung der Steuer bis zum Erlass des endgültigen Kommissionsbeschlusses auszusetzen.

Polens Finanzministerium war für eine solche Eventualität vorbereitet. Bereits heute (Dienstag) will man eine Gesetznovellierung vorstellen.

 

Quellen: interia / europa.eu

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