In Polen ist zum 1. November die Pflicht zur Zahlung der auf Rechnungen entfallenden Umsatzsteuer auf gesonderte Konten (sog. Split Payment) erweitert worden.
Nach Informationen des polnischen Finanzministeriums ist das Split Payment ab sofort auf Rechnungen oberhalb eines Gesamtbetrags von 15.000 PLN (3.500 EUR) brutto erforderlich, sofern bestimmte „sensible“ Waren und Dienstleistungen betroffen sind, z.B. Kraftstoffe, Stahl, Kohle, Smartphones, Tablets und Bauleistungen. Hauptziel für die Maßnahme ist die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs.
„Der seit einem Jahr funktionierende Mechanismus zur getrennten Umsatzsteuerabführung hat sich als wirksames Werkzeug zum Schutz ehrlicher Steuerzahler und zur Ausschaltung von Umsatzsteuerbetrug erwiesen. Deshalb bin ich sicher, dass der Mechanismus in verbindlicher Form ebenfalls dazu führt, dass Steuerpflichtige nicht mehr einfach abgewickelt werden können und die an sie überwiesene Umsatzsteuer einkassieren, statt sie an den Staat abzuführen“, erklärte Finanzminister Jerzy Kwieciński.
Bei den betroffenen Waren und Dienstleistungen handelt es sich vorrangig um solche, für die bisher die Umkehr der Steuerpflicht galt, das heißt die Verlagerung der Steuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer. Diese vorläufige Lösung wird nun durch das Split Payment als systematische und dauerhafte Lösung ersetzt werden. Dabei ist die Umsatzsteuer auf Rechnungen getrennt vom Nettobetrag auf Sonderkonten des Verkäufers zu entrichten, die nur für die Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt oder zur Zahlung von Umsatzsteuer an Geschäftspartner genutzt werden dürfen.