Das polnische Finanzamt will den Steuerbetrügen, die auf der Basis der Abrechnung fremder Kassenbons beruhen, ein Ende setzen.
Eine Rechnung bekommt man bald nur, wenn auf dem Kassenbon die Umsatzsteueridentifikationsnummer steht. So will es das polnische Finanzministerium, um dem Kauf fremder Kosten vorzubeugen. Hier geht es um Quittungen, die von den Kunden nicht genommen werden und die der Verkäufer sammelt und dann einem Unternehmer verkauft. Der stellt dann eine Rechnung auf, zieht die Mehrwertsteuer ab und zählt die Nettokosten zur Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer hinzu. Um solchen Machenschaften vorzubeugen, wird der Unternehmer einen Kassenbon nur auf eine Rechnung auswechseln können, wenn auf dieser seine Umsatzsteueridentifikationsnummer steht. Die Transaktion soll also mit dem Käufer verbunden sein.
Die Verkäufer, die eine Registrierkasse mit der Möglichkeit des Druckens von Quittungen mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzen, müssen keinen neue kaufen. Gemäß dem Gesetz, das seit vier Jahren die Pflicht der Produktion solcher Kassen auflegt, werden nur die alten ausgewechselt werden müssen. Die jenigen die nicht im Besitz einer solchen Kasse sind, werden eine kaufen oder gleich Rechnungen ausstellen müssen. Das Finanzministerium plant das Inkrafttreten des neuen Rechts im ersten Quartal 2018.
Quelle: rp.pl